Hallo,
wenn ich eine BEG Förderung zur Heizungsoptimierung (Teil einer Wohnung mit Fußbodenheizung neu installieren) beantragen möchte, muss dann das gesamte Gebäude (alles alte Heizkörper) hydraulisch abgeglichen werden oder reicht es wenn der neu installierte Heizkreis abgeglichen wird?
4 Antworten
Das, was Michael geschrieben hat, dachte ich auch immer, sei richtig.
Durch einen Kunden wurde ich eines Besseren belehrt.
Nachfolgendes Zitat aus dem Emailschriftverkehr mit dem BAFA vom 02.12.2024 06:39:43:
Sehr geehrter Herr xxx,
ist nur eine Wohnung von der Maßnahme betroffen, muss auch nur bei dieser der hydraulische Abgleich gemacht werden.
Dieser Schriftverkehr wird zur vollständigen Aktenführung in Ihrer elektronischen Akte gespeichert.
Mit freundlichen Grüßen
R.Bartlick
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Bürosachbearbeitung
Referat 621 – Energie-Info-Center
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Friedrich-Bodelschwingh-Straße 15, 02943 Weißwasser
Telefon-Hotline: +49 (0) 6196 908-1625; Fax: +49 (0) 6196 908-1800
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Internet: http://www.bafa.de
Soweit von mir mit besten Grüßen
Carsten
Sehr interessante Diskussion, bei der ich keinen Konflikt zwischen Antwort #2 und Antwort #3 sehe.
Ich lese es so:
#2: Zentralheizung, betrifft in dem Beispiel dann alle an die Zentralheizung angeschlossenen Wohnungen/Wohneinheiten ("gesamte Heizungsanlage")
#3: Reduziert die Diskussion schon auf eine Wohnung/Wohneinheit, (z.Bsp. Wohn- oder Etagenheizung), bei dem im geschlossenen System auch ein eigener hydraulischer Ablgeich möglich wäre, was lt. BEG die "gesamte Heizungsanlage" wäre - je Wohnung (NICHT Zentralheizung!).
Bitte um Korrektur/Argumentation.
Beim BAFA arbeiten in der Bürosachbearbeitung Verwaltungsspezialisten, nicht Technikspezialisten. Insofern muß man sich fragen ob diese die Wechselwirkungen auf- und untereinander der Bauteile einer Heizungsanlage verinnerlicht haben.
- Hat eine Wohnung ein eigenes Heizungssystem kann man auch diese Wohnung ohne Wechselwirkung auf das restliche Gebäude vollständig nach Verfahren B abgleichen, so einfach so klar.
- Gibt es einen systemtrennenden Wärmetauscher ( z.B. Wohnungsstation) so wäre ein wohnungseigener Abgleich nach Verfahren B ebenfalls möglich unter der Voraussetzung, dass durch den Wärmetauscher mindestens die geforderte Vorlauftemperatur für die Wohnungsanlage bereitgestelllt würde. VL Temperatur in der Wohnung dann witterungsgeführt bereitstellen.
- Angenommen es ist anstatt der Systemtrennung nur ein Mischer für die einzelne Wohnung vorgesehen können die Ziele nach Verfahren B ebnfalls für die Wohnung erreicht werden, siehe 2, VL Temperatur dann witterungsgeführt heruntergemischt.
- Ohne eigene VL Temperaturregelung der Wohnungsanlage kann der hA aber nur noch eingeschränkt ausgeführt werden, der Systemgedanke und die Systemoptimierung bleiben dann technisch auf der Strecke, und auch die Kriterien des Verfahrens B wären dann nicht mehr erfüllt. Hier darf m.E. nicht nur die betrachtete Wohnung optimiert werden sonder nur die Gesamtanlage.
- Alle 4 vorigen Punkte setzen natürlich ein "horizontales" Netz in der Wohnung voraus. Handelt es sich um einen Altbau mit senkrechter Verteilung wäre eine wohnungsweise Optimierung nach Verfahren B ohnehin nicht vollständig möglich.
All das hätte der BAFA Mitarbeiter fragen und wissen müssen um eine qualifizierte Antwort für den Einzelfall zu geben, das ist aber ein bissschen viel verlangt. M.E. liegt es also beim Energieberater anhand technischer Details zu entscheiden ob die BAFA Vorgaben für die einzelne Wohnung vollständig erfüllt werden können, und mit einer fundierten Argumentation belegt wird sich die Verwaltung dem sicherlich anschließen.
Natürlich ist so eine Wohnugsoptimierung mit eigenem Mischer mit witterungsgeführter VL Temperaturregelung immer ein Kompromiß. Letztendlich muß das System als ganzes otimiert werden. Aber wer schoneinmal in das Gezerre einer WEG Versammlung hineingeraten ist versteht, dass es quasi unmöglich ist eine größere WEG heizungstechnisch zu optimieren, es gibt immer Eigentümer die aus irgendwelchen Gründen das Thema verweigern, wo also einzelne Wohnungen garnicht optimiert werden können. Diese Realität muß aber auch beim Fördermittelgeber ankommen, denn ansonsten könnten große Teile der WEG Wohnblocks nichteinmal hydraulisch teilotimiert werden. Insofern ist es zwingende Notwendigkeit sich auf das faktisch durchführbare zu beschränken.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen
5 Heizungsoptimierung
Die Förderung von Maßnahmen zur Heizungsoptimierung bei wassergeführten Heizungssystemen setzt ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem (nach Verfahren B für die gesamte Heizungsanlage) voraus. Es ist nicht ausreichend den hydraulischen Abgleich nur für einen Teil des Heizsystems, bspw. eine einzelne Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung, durchzuführen.