Die Ergebnisse aus dem ersten Teil lagen nun vor. Um die Richtigkeit der durch die Software errechneten Ergebnisse zu überprüfen, wurde eine Plausibilitätskontrolle (Abb. 1 ) durchgeführt. Hierbei hielt man sich an die überschlägige Handkontrollrechnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS-Leitfaden für Energiebedarfsausweise im Nichtwohnungsbau). Dazu werden die Energieanteile für Heizenergie (Transmission), Warmwasserbereitung, Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung überschlägig berechnet.
Mit folgenden Randdaten wurde gerechnet:
Mittlerer U-Wert: 1,38 W/m
2
K
A
N
= 6157 m
2
Vollnutzungsstunden Heizung: 200 h
Vollnutzungsstunden Kühlung: 500 h
Vollnutzungsstunden Beleuchtung: 2000 h
Warmwasser im Büro vernachlässigbar
Verteilverluste von 25%
Der Vergleichswert der Gesamtprimärenergie sollte nicht mehr als 25% von den berechneten Werten der Zonenmodelle abweichen. Beim Betrachten der Abweichungen in Abb. 2 wird sofort klar, dass die Berechnungen des Bürogebäudes mit dem 1-Zonen-Modell keine brauchbaren Werte liefern. Dies war zu erwarten, da die Randbedingungen zur Anwendung dieser vereinfachten Berechnung nicht eingehalten wurden.
Anhand des 15-Zonen- und des 9-Zonenmodells, soll nun die Frage beantwortet werden, inwiefern die Zonenanzahl einen Einfluss auf die Genauigkeit der Rechenergebnisse hat. Es wird deutlich, dass beide Modelle beinahe identische Ergebnisse liefern. Der Mehraufwand für d ...