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Nutzenergiebedarf für Beleuchtungszwecke

Ebbe im Watt

Die von der EU-Kommission erlassene Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden fordert von den Mitgliedstaaten, bei Nichtwohngebäuden ab 2006 auch die Energie für Beleuchtungszwecke in die energetische Bilanzierung einzubeziehen. In Deutschland schlägt sich diese Hausaufgabe in einer novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) nieder, die mit einjähriger Verspätung voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten wird. Auf die Frage, mit welchem Berechnungsverfahren denn der Energiebedarf für Kunstlicht ermittelt werden soll, wird die EnEV aller Voraussicht nach auf den Teil 4 der DIN V 18599 verweisen. Anhand dieses Verfahrens können unterschiedliche Beleuchtungskonzepte miteinander verglichen und optimiert werden. Schließlich bergen energieeffiziente Lampen, elektronische Betriebsgeräte, optimierte Leuchten, eine innovative Tageslichtplanung sowie systematisch aufeinander abgestimmte Beleuchtungskontrollsysteme ein erhebliches energetisches Einsparpotenzial. Mit Einführung der novellierten EnEV werden somit die bisher nur pauschal berücksichtigten Energieaufwendungen für die Beleuchtung, aber auch für die Gebäudeklimatisierung primärenergetisch denen der Beheizung gegenübergestellt. Man kann davon ausgehen, dass die detaillierte monetäre und energetische Bewertung von Kunst- und Tageslicht die Lichtbranche dazu antreibt, die Entwicklung energieeffizienter Kunst- und Tageslichtsysteme zu forcieren und auf den Markt zu bringen. Denn insbesondere Tageslicht wird zukünftig noch deutlicher als regenerative Energie verstanden, gefordert und gefördert werden. Beleuchtung in der Gesamtbilanzierung ...

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