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Dezentrale Wohnungslüftung

DIN 1946-6 [1] fordert zur Gewährleistung der hygienischen Behaglichkeit und zur Vermeidung von Feuchteschäden einen Mindestaußenluftvolumenstrom im Wohnbereich. Für die Zuführung dieses Luftvolumenstroms gibt es drei Hauptgruppen: Freie Lüftung, ventilatorgestützte Lüftung und kombinierte Lüftungssysteme. Die ventilatorgestützte Lüftung unterscheidet in Abluft-, Zuluft- und Zu-/Abluftsysteme. Grundsätzlich sollten (müssen) die Systeme den allgemeinen Anforderungen nach [1] gerecht werden, sie betreffen den Brandschutz (Brennbarkeit der Materialien und Übertragung von Feuer und Rauch in andere Geschosse), den Schallschutz, einschließlich einzuhaltender Schutzmaßnahmen, die Einhaltung der thermischen Behaglichkeit und die Realisierung geforderter Luftvolumenströme für besondere Räume mit oder ohne Nutzerunterstützung. In einem Forschungsvorhaben [5] wurde eine Systemlösung nach dem „Push-Pull-Prinzip“, auch als alternierende Betriebsweise bezeichnet, untersucht. Obwohl die Studie zu dem Forschungsvorhaben trotz Ankündigung noch nicht zugänglich ist, gibt es schon einige Publikationen (u. a. [4]) sowie Stellungnahmen dazu. Bemerkungen Eine grundlegende Kernaussage der Studie bzw. der alternierenden Betriebsweise ist, dass die Wirkungsweise analog einer Verdünnungslüftung (Mischlüftung) ist. Der Begriff Push-Pull wurde im Rahmen von möglichen Wärmerückgewinnungssystemen bereits in den 1990er-Jahren für ein Gerät aus der Schweiz verwendet. Diese Lösung hat sich jedoch kaum durchgesetzt. Die Funktionsweise eines aktuellen Push-Pull-Gerät ...

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