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Nachweise im Wandel

Früher war alles einfacher. Während vor 30 Jahren einige Bauteileigenschaften genügten, um den energiesparenden Wärmeschutz nachzuweisen, stöhnen Planer heute über aufwendige Erfassungen, komplexe Berechnungen und Nachweise (Nachweis des baulichen Wärmeschutzes, EEWärmeG, Energieausweis). In den 1980er-Jahren gab es noch getrennte gesetzliche Vorgaben für die Gebäudehülle und die Anlagentechnik: Die Wärmeschutzverordnung [1] und die Heizanlagenverordnung [2]. Für Neubauten genügte es, die U-Werte – damals hießen sie noch k-Werte – der Bauteile einzuhalten sowie den Wirkungsgrad der Heizung. Die Nachweise erledigte in aller Regel der Statiker, Energieberater gab es für diesen Aufgabenbereich praktisch noch nicht. Von der Ölkrise bis zum Klimawandel Die Öl-Krisen von 1973/74 und 1980 waren Auslöser für ein Nachdenken über die energetische Bilanzierung von Gebäuden. Aus der Norm 380/1 „Energie im Hochbau“ [3], die 1988 in der Schweiz eingeführt wurde, entstand in Deutschland die Handreichung „Energiebewusste Gebäudeplanung“ [4] des Instituts für Wohnen und Umwelt. Dieser Leitfaden wurde unter anderem in die erste Version der Energieberatungssoftware EVEBI eingebaut. Das Programm der Firma ENVISYS, das im Oktober 1988 erschien, ist bis heute erfolgreich auf dem Markt und damit die älteste Bilanzierungs-Software (s. Infokasten). Später fand die Bilanzierung von Wohngebäuden Eingang in die staatliche Förderung [5]. Für öffentlich-rechtliche Nachweise wurde 2002 die Berechnung nach DIN 4108-6 [6] / DIN 4701-10  ...

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