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Die Folgen des Anforderungsniveaus der EnEV ab 2016 – Teil 2

Veraltete Kessel über Bord!?

Im ersten Teil des Artikels in GEB 2/2014 wurde am Beispiel unterschiedlicher Haustypen (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus, Abb. 1 bis 3 ) untersucht, welche Konsequenzen die Änderungen der novellierten EnEV ab 1. Mai 2014 sowie die Verschärfungen ab 1. Januar 2016 auf die Planungspraxis haben. Konkret ging es darum, welche Folgen zum Beispiel die Wahl des Fensterflächenanteils hat. In diesem zweiten Teil wird untersucht, welche Auswirkungen es auf den Dämmstandard eines Gebäudes hat, wenn man die Anlagentechnik gegenüber der Referenztechnik der EnEV 2009 nicht verbessert. Außerdem wird auf die Übergangsfristen zur Einführung der EnEV 2014 und 2016 eingegangen. Je schlechter die Anlagentechnik, um so höher ab 2016 das Dämmniveau Werden für die Wärmeversorgung überwiegend fossile Energieträger genutzt beziehungsweise wird die Anlagentechnik gegenüber der Referenztechnik der EnEV 2009 (Brennwertkessel + solare Brauchwarmwasserunterstützung) nicht verbessert, kommt der Primärenergiebedarf als maßgebliche Anforderung zum Tragen. In so einem Fall muss das notwendige Dämmniveau deutlich über dem Referenzniveau liegen, um die EnEV-Anforderungen erfüllen zu können. Es reicht dann bei Weitem nicht aus, die U-Werte um 25 % zu verbessern, sondern es sind recht ambitionierte Dämmstandards erforderlich. Für die Beispielrechnungen der Abb. 4 bis Abb. 7 wurde die Anlagentechnik des Referenzgebäudes angesetzt. Das EEWärmeG ist in allen Beispielen durch einen solaren Deckungsanteil von mehr als 15 % erfüllt. Auswirkung auf die U-Werte der Bauteile Ausgehen ...

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