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Hürden in Anwendung und Umsetzung der EnEV (Teil 1)

Zwischen den Stühlen

Der nachfolgende Artikel über die Hürden in der Anwendung und Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV) erscheint in zwei Teilen. Während sich der erste mit den Vorschriften rund um die EnEV sowie den Hürden bei deren Anwendung beschäftigt, folgen im zweiten Teil die Hürden bei der Umsetzung. Rechtsvorschriften und Technische Regeln Die Energieeinsparverordnung ist in der Praxis zwar die zentrale energiesparrechtliche Vorschrift, es gibt jedoch noch weitere Rechtsvorschriften und Technische Regeln, die im Zusammenhang mit dem energiesparenden Bauen zu beachten sind. Speziell geht es dabei um solche Technischen Regeln, auf die sich die EnEV nicht ohnehin schon bezieht, wie zum Beispiel DIN V 18599 oder DIN EN ISO 6946 (Abb. 1). Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) sind zwar grundsätzlich für sich einzeln zu betrachten und zu erfüllen, jedoch können sich Änderungen in der Nachweisführung nach EnEV unmittelbar auf die Erfüllung der Nutzungspflicht nach EEWärmeG auswirken. Dies gilt natürlich auch im umgekehrten Falle. Verschlechtert sich beispielsweise der bauliche Wärmeschutz während der Bauausführung, weil dünnere Dämmstoffplatten verwendet wurden oder weil eine rechnerisch berücksichtigte Luftdichtheitsmessung entfällt, so erhöht sich dadurch die Erzeugernutzwärmeabgabe. In gleichem Zug erhöht sich auch der Wärmebedarf, der durch erneuerbare Energien – oder durch entsprechende Ersatzmaßnahmen – zu decken ist. Die ursprünglich angenommen Maßnahmen zum Erreiche ...

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