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GEBÄUDESANIERUNG

Ab wann rechnet sich eine Wärmedämmung?

Zahlreiche Studien beschäftigen sich mit der Frage, ab wann sich eine energetische Sanierungsmaßnahme wirtschaftlich rechnet. Die Ergebnisse sind dabei mitunter gegensätzlich, weil sie auf Grundlage von wenigen Durchschnittswerten errechnet wurden und die unbekannte und schwankende Faktoren außen vor lassen. So werden im Ergebnis stark unterschiedliche Amortisationszeitpunkte präsentiert, die letztlich zu Verunsicherungen führen und der Debatte um die Wirtschaftlichkeit mehr schaden als nutzen.

Das Forschungsinstitut für Wärmeschutz München (FIW) hat deshalb im Auftrag des Gesamtverbands Dämmstoffindustrie (GDI) in einer neuen Untersuchung nicht mehr Zeitpunkte, sondern Zeiträume errechnet, in denen sich eine energetische Sanierungsmaßnahme amortisieren kann. Zu den Faktoren, unter denen eine solche Angabe geschieht, zählen die Wissenschaftler u.a. die mögliche Realzinsentwicklung von 0 bis 3 %, die Bandbreite des Ausgangsenergiepreises von 0,06 bis 0,16 Euro/kWh, den Ausgangszustand des Hauses sowie das jahresbedingte Wetter und die Klimaregion, in der die Immobilie steht, aber auch die Entwicklung der jährlichen Energiepreissteigerung von 2,5 bis 7,5 %.

Von-Bis-Zeiträume aus der Parameter-Bandbreite

„Einen festen Zeitpunkt zu definieren, ab dem sich eine Maßnahme rechnet und dieses Ergebnis auf jedes Objekt einfach zu übertragen, ist eine Betrachtung, die Fehlinterpretationen beinhalten muss“, sagt Prof. Dr. Andreas Holm vom FIW. „Bei der Frage nach der Wirtschaftlichkeit von wärmedämmenden Maßnahmen kann man sich nicht nur überschlägiger Werte bedienen, es müssen zahlreiche Optionen in ihrer möglichen Bandbreite durchgerechnet werden: Wenn sich etwa im nächsten Jahr der Ölpreis verdoppelt, amortisiert sich die Maßnahme schneller als gedacht. Steigen die Energiepreise plötzlich dauerhaft langsamer, rechnet sich die gleiche Maßnahme erst später. Und bei einem Gebäude in Freiburg muss aufgrund der klimatischen Bedingungen auch anders gerechnet werden als bei einem Gebäude im Fichtelgebirge. Mit dem sogenannten stochastischen Ansatz können wir Von-Bis-Zeiträume definieren, die sich mit den jeweiligen Faktoren konkretisieren lassen.“

Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit ist immer objektbezogen

Marianne Tritz, Geschäftsführerin des GDI, sieht in diesen Berechnungen eine Chance, die Debatte um die Wirtschaftlichkeit von Dämmmaßnahmen zu versachlichen: „Jede energetische Sanierungsmaßnahme wird unter individuellen Bedingungen ausgeführt. Genaue Aussagen zur Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit einer Maßnahme können aber nur dann gegeben werden, wenn diese Randbedingungen hinreichend bekannt sind. So kommt man zu objektbezogenen Ergebnissen, bei denen sich die eine Maßnahme rechnet und eine andere Maßnahme nicht rechnet. In der Studie des FIW sehen wir daher eine gute Grundlage, die Wirtschaftlichkeitsdebatte auf einer anderen Ebene zu führen. Die Untersuchung verdeutlicht, dass sich allgemeingültige Aussagen über die Wirtschaftlichkeit von Dämmmaßnahmen nicht einfach treffen lassen.“

Übersicht der wichtigsten Ergebnisse:

Oberste Geschossdecke: Bei einem Ausgangs-U-Wert von 0,9 W/(m 2 K) liegt die Amortisationszeit bei einer begehbaren Geschossdecke in der Regel zwischen 6 und 16 Jahren (Mittelwert: 10 Jahre). Die gleiche Maßnahme bei unbegehbarer Geschossdecke amortisiert sich nach etwa zwei bis fünf Jahren.

Steildach: Bei einem Ausgangs-U-Wert von 0,9 W/(m 2 K) liegt die Amortisationszeit in der Regel zwischen 6 und 16 Jahren, wobei sich die Maßnahme nach durchschnittlich 10 Jahren amortisiert hat.

Flachdach: Bei einem Ausgangs-U-Wert von 0,9 W/(m 2 K) liegt die Amortisationszeit zwischen 5 und 13 Jahren.

Fassadendämmung: Für eine Außenwanddämmung mit einem Wärmedämmverbundsystem, entsprechend den EnEV-Anforderungen, ergibt sich ein großer Schwankungsbereich der Amortisationszeit. Je schlechter der energetische Ursprungszustand der Wand ist, desto schneller amortisiert sich eine Fassadendämmung. Bei Außenwänden, die vor der ersten Wärmeschutzverordnung (WSchV) 1977 errichtet worden sind, ergibt sich eine Amortisationszeit zwischen 4 und 10 Jahren. Am wahrscheinlichsten sind 6 Jahre. Die nachträgliche Dämmung von Außenwänden, die in der Zeit von WSchV 1977 bis 1995 gebaut wurden, amortisiert sich in der Regel zwischen 9 und 22 Jahren, typischerweise rechnet sie sich nach 15 Jahren.

Kellerdämmung: Geht man beim unteren Gebäudeabschluss von einem energetischen Zustand aus, der vor der Einführung der ersten Wärmeschutzverordnung typisch war, so beträgt die mittlere Amortisationszeit bei einer Kellerdeckendämmung von unten mit Bekleidung acht Jahre. Ohne Bekleidung reduziert sich die Amortisationszeit auf etwas unter sechs Jahre.

Die vollständige Studie steht als PDF-Dokument zum Download auf www.gdi-daemmstoffe.de GLR