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Das ist neu im Teil 6 der DIN 1946

Wohnungslüftung ist Pflicht

Bei konsequenter Förderung von Wohnungslüftungsanlagen können bis 2020 mit knapp sechs Millionen Tonnen etwa vier Prozent der gesamten CO2-Einsparziele der Bundesregierung durch diese Maßnahme sichergestellt werden [1]. Der gleiche Anteil ist im Nichtwohnbereich möglich. Erste Schritte wurden bereits eingeleitet. So ist nach EnEV 2009 ein Lüftungssystem für Wohngebäude Pflicht. Es wird damit begründet, dass wegen der energetischen Anforderung zur Luftdichtigkeit, ein ausreichender Außenluftwechsel durch Fugenlüftung nicht mehr sichergestellt ist. Deshalb muss ein Lüftungssystem vorgesehen werden. Viele Förderprogramme berücksichtigen inzwischen die Wohnungslüftung als wichtige Energieeinspartechnologie. Doch zurzeit werden weniger als fünf Prozent des Wohngebäudebestandes mit Wärmerückgewinnungsanlagen ausgerüstet (Abb. 1). Auch im Regenerativen-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ist die Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung als Ersatzmaßnahme anerkannt. Der Bauherr kann mit der kontrollierten Wohnungslüftung drei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Behagliche und hygienische Raumluftzustände Energieeffizienz Erfüllung der Anforderungen zur Nutzung von Regenerativen Energien Für das Fachhandwerk ist dies eine große Chance, sich in den nächsten Jahren neu zu positionieren und mit der Wohnungslüftung auskömmliche Umsätze zu erzielen. Den richtigen Volumenstrom sicherstellen Neben den Aspekten der Energieeffizienz und die Nutzung von regenerativen Energien ist die Sicherstellung eines hygienisch ausreichenden Auß ...

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