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EU verabschiedet Klimaschutzgesetz

In dem Klimagesetz ist festgeschrieben, dass die EU bis 2050 klimaneutral wird - also weniger Treibhausgase ausstößt, als sie anderweitig kompensiert. Umstritten war zwischen den Staats- und Regierungschefs und dem EU-Parlament, welche nächsten Schritte notwendig sind. Das  Europaparlament konnte sich mit dem Wunsch nach einer  60-prozentigen Verringerung nicht durchsetzen. Das Parlament hatte auch für eine schärfere Berechnungsmethode plädiert

Hauptstreitpunkt zwischen Regierungen und EU-Parlament war die Frage, ob und inwieweit die Mengen Kohlendioxid eingerechnet werden sollen, die Wälder, Pflanzen und Böden speichern. Abgeordnete bemängelten nach der Einigung, dass eine Einbeziehung dieser sogenannten Senken das Einsparziel abschwäche. Statt bei 55 Prozent lägen die tatsächlichen Einsparungen nur bei 52,8 Prozent, monierten etwa die Grünen. "Mit diesem Klimaziel und Klimagesetz verliert die Europäische Union ihre Vorreiterrolle im Klimaschutz", kritisierte der Grünen-Europaabgeordnete Michael Bloss.

Spannend wird auch sein, mit welchen Meßgrößen gearbeitet wird. Deutsche Wissenschaftler schlagen seit langem vor, mit einem CO2-Budget zu arbeiten.

Erstes Klimagesetz schreibt Klimaneutralität fest

Es sei ein „herausragender Moment für die EU und ein starkes Signal an die Welt“ freut sich dagegen der EU-Kommissionsvize Frans Timmermans, "ein guter Tag für die Menschen und den Planeten". Ähnlich sieht das auch CDU-Politiker Peter Liese: "Die Einigung ist historisch. Das Ziel der Klimaneutralität wird jetzt gesetzlich festgeschrieben. Zum ersten Mal war das Europäische Parlament an der Festsetzung der Klimaziele direkt beteiligt.“

Zustimmung gab es auch von der deutschen Umweltministerin Svenja Schulze: „Das neue EU-Klimagesetz ist mehr als nur richtungweisend. Es macht den Klimaschutz in der EU verbindlich und unumkehrbar. Für dieses verbindliche Versprechen haben wir unter deutscher EU-Präsidentschaft erfolgreich gekämpft, umso mehr freue ich mich, dass es jetzt zwischen Europäischem Parlament und den Mitgliedstaaten eine Einigung gibt.“ Das EU-Klimagesetz schaffe feste Leitplanken für Politik und Wirtschaft in Europa“, betont Schulze.

Kritikern geht das Klimagesetz nicht weit genug

Eine Minderung von 55 Prozent inklusive Anrechnung sogenannter Senken falle weit hinter das zurück, was nötig wäre, damit die EU ihren fairen Beitrag zu den weltweiten Klimaschutzbemühungen leistet, widerspricht der WWF. „Am Ende steht leider nur ein weichgespülter Kompromiss, statt ein starkes Ziel, das der aktuellen Lage gerecht würde“, sagt Viviane Raddatz, Leiterin Klimaschutz und Energiepolitik beim WWF Deutschland.

Um sicherzustellen, dass bis 2030 ausreichende Anstrengungen zur Reduzierung und Vermeidung von Emissionen unternommen werden, gibt es eine Grenze von 225 Megatonnen CO2-Äquivalent für den Beitrag von Senken zum Nettoziel ein. Außerdem vereinbarten sie, dass die Union bis 2030 ein höheres Volumen an Kohlenstoff-Nettosenken anstreben soll. Durch Aufforstung soll die Speicherfähigkeit von Wäldern auf 300 Megatonnen Tonnen CO2-Äquivalente erhöht werden, so dass die Einsparungen von Treibhausgasen netto bei mehr als 55 Prozent liegen könnten.

Beirat soll EU-Gesetz zum Klimaschutz begleiten

Zu den weiteren Elementen der Vereinbarung gehört die Einrichtung eines Europäischen Wissenschaftlichen Beirats zum Klimawandel, der sich aus 15 hochrangigen wissenschaftlichen Experten unterschiedlicher Nationalität zusammensetzt. Das unabhängige Gremium, dessen Mandat vier Jahre dauert, ist unter anderem dafür zuständig, wissenschaftliche Beratungen zu leisten und über EU-Maßnahmen, Klimaziele und Treibhausgasbudgets sowie deren Kohärenz mit dem europäischen Klimaschutzgesetz und den internationalen Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens zu berichten.

In den nächsten Monaten geht es darum, die ambitionierteren Ziele auf die einzelnen Sektoren zu beziehen und die Maßnahmen des European Green Deal entsprechend zu präzisieren.  Mit Maßnahmen im Gebäudesektor ist zu rechnen. Ob schärfere Anforderungen an Gebäudestandards kommen ist noch nicht klar. pgl

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