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20 Jahre GEB: Best of Titelbilder

Es soll neugierig machen. Einen Hinweis auf den Inhalt geben. Im Gedächtnis beiben. Grafisch ausgewogen und zugleich spannungsvoll sein. Zum Schwerpunktthema passen. Immer anders, immer besser, immer einmalig. Mal laut, mal leise. Es soll eine Spur legen, aber nicht gleich alles preisgeben. Denn das Titelbild ist das Geschenkpapier eines Präsentes – von Ihrem GEB.

20 Jahre GEB, zehn Ausgaben pro Jahr – da kommen so einige Titelbilder zusammen. Sie alle erzählen so lebhaft wie bildhaft den Wandel der Zeitschrift, aber auch des Berufsbildes. Auf dem allerersten Cover vom Oktober 2005 visualisierten CD-Scheiben und eine Lupe das damalige Top-Thema: Markt-Übersicht EnEV-Programme. Wer nutzt heute noch die silbernen Scheiben? EnEV heißt jetzt GEG. Welcher Computer hat noch einen Schlitz, um eine CD ins Laufwerk zu schieben?

Hin und wieder nahmen wir bei der Gestaltung des Titelbildes auch Anleihen aus ganz anderen Genres – so im Juli 2007 bei James Bond („Lizenz zum Ausstellen“) oder erneut im Monat darauf bei Andy Warhols berühmten Campbell’s Dosen („Patente Rezepte“). Manchmal griff unsere Grafikabteilung auch selbst zum Stift und kreierte witzige Motive, wie zum Beispiel das nicht zu dämmende Schloss mit ratlosem Energieberater davor, für die Februarausgabe 2012 („Grenzen der Dämmung“).

In diesem und dem kommenden GEB präsentieren wir Ihnen in unserer Jubiläumsrubrik jeweils 20 ausgewählte Titelbilder, also insgesamt vierzig von 200 Titelbildern. Dieses Mal die Jahrgänge von 2005 bis 2015, im nächsten Heft dann von 2016 bis 2025. Welches davon gefällt Ihnen am besten? Machen Sie mit beim Titelwettbewerb und suchen Sie sich Ihren persönlichen Favoriten aus – Sie können maximal drei Titel auswählen, haben also drei Stimmen. So auch bei der zweiten Charge im nächsten GEB, beziehungsweise hier auf der Seite zum abstimmen. Wer am Ende einen der drei Titel mit den meisten Stimmen gewählt hat, bekommt als Dankeschön von der GEB-Redaktion ein T-Shirt zugesendet. Einfach unten die drei Lieblingstitel auswählen und eintragen.

Und so einfach machen Sie mit:
Wählen Sie aus den 20 zur Verfügung stehenden Titelbildern Ihre drei Favoriten aus und geben Sie anschließend Ihre Daten an. Schon sind Sie beim Jubiläums-Gewinnspiel dabei und haben die Chance auf ein exklusives GEB-Shirt! Unter allen Einsendungen verlosen wir die beschriebenen Preise per Zufallsgenerator, informieren die Gewinner:innen per E-Mail und schicken den Sachpreis bzw. Gutscheincode bequem zu.

Teilnahmeschluss ist der 08.09.2025 23:59 Uhr. Mitarbeiter:innen des Alfons W. Gentner Verlags sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Mit Annahme der Datenschutzhinweise stimmen Sie der Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Auslosung, Gewinnbenachrichtigung und Zustellung des Preises zu. Machen Sie jetzt mit!

Hier sehen Sie alle Titelbilder im Vergleich: 

Wählen Sie hier maximal drei Ihrer Favoriten aus (Teilnahmen mit einer größeren Anzahl an Stimmen werden ignoriert):

Ihre Daten

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten vom Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG zum Zwecke der Auswertung, ggf. für die Zusendung des T-Shirts elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Sind Sie noch nicht 16 Jahre alt, muss zwingend eine Einwilligung Ihrer Eltern / Vormund vorliegen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall direkt Kontakt zu uns auf (redaktion@geb-info.de). Sie selbst können in diesem Fall keine rechtsgültige Einwilligung abgeben. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung gemäß Art 6I a), 7, EU DSGVO, sowie § 7 II Nr.3, UWG. Mit der Eingabe Ihrer personenbezogenen Daten bestätigen Sie, dass Sie an dem Titelwettbewerb freiwillig teilnehmen wollen und der dafür nötigen Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten zustimmen. Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie sie für die Abwicklung des Titelwettbewerbs notwendig sind. Sie haben das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht, ein Recht auf Datenübertragbarkeit, sowie ein Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung. Ihnen steht, sofern Sie der Meinung sind, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nicht ordnungsgemäß verarbeiten, ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.