Hallo zusammen,
Im Programm KFN 297/298 der KfW ist ein vorzeitiger Baubeginn förderschädlich. Wer aber ist offiziell dafür zuständig dies zu prüfen?
Wenn ich als Energieberater eine BzA ausstelle, weiß ich ja erstens nicht, wann genau der Kunde damit zur Bank geht und einen Antrag stellt und ich kann vor Ort auch nicht ständig nachsehen, ob der BU schon tätig geworden ist.
In der BzA muss ich bestätigen, dass mir der Inhalt des Merkblattes bekannt ist. Aber mus sich ihn auch verantworten? Oder ist das Angelegenheit der durchleitenden Bank bzw. des Antragstellers?
Bei den Leistungen des EEE in den TMA sehe ich diese Verantwortlichkeit zumindest nicht.
um zu antworten.
Antworten