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KfW Vorhabenbeginn - Wer prüft was?

Hallo zusammen,

Im Programm KFN 297/298 der KfW ist ein vorzeitiger Baubeginn förderschädlich. Wer aber ist offiziell dafür zuständig dies zu prüfen? 

Wenn ich als Energieberater eine BzA ausstelle, weiß ich ja erstens nicht, wann genau der Kunde damit zur Bank geht und einen Antrag stellt und ich kann vor Ort auch nicht ständig nachsehen, ob der BU schon tätig geworden ist.

In der BzA muss ich bestätigen, dass mir der Inhalt des Merkblattes bekannt ist. Aber mus sich ihn auch verantworten? Oder ist das Angelegenheit der durchleitenden Bank bzw. des Antragstellers? 

Bei den Leistungen des EEE in den TMA sehe ich diese Verantwortlichkeit zumindest nicht.

1 Antwort

Tatsächlich ist der Antragsteller meines Wissens dafür verantwortlich, da er den Antrag stellt und damit auch für die Einhaltung der Förderrichtlinie zuständig ist. Trotzdem sollte man als EEE den Antragsteller rechtzeitig auf den Sachverhalt aufmerksam machen. Als EEE muss man nur das erbringen, was in der Förderrichtlinie vom EEE auch verlangt wird. Dafür gibt es dort ein eigenes Kapitel. Dies sollte man im Vertrag für die Baubegleitung genau formulieren, damit auch das Spektrum klar ist, was der EEE liefert. Wenn man dies nicht tut läuft man schnell Gefahr, dass erwartet wird, dass man alles rund um die Förderung im Blick hat. Und das kann schnell ist Auge gehen.

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