Hallo zusammen,
ich habe immer wieder das Problem, dass ich nicht weiß, wie ich mit den Rollladenkästen bei GEG-Nachweisen oder bei der Erstellung eines iSFP umgehen soll. Es gibt verschiedene Rollladenkästen wie zum Beispiel Vorsatz- oder Aufsatzrollladenkästen, die meiner Meinung nach kein Wand- sondern ein Fensterbauteil darstellen. Daher würde ich diese auch mit den U-Werten von Fenster versehen, da die U-Werte für Rollladenkästen als Wandbauteil meiner Meinung nach nicht erreichbar sind.
Ich arbeite mit Hottgenroth und bei der 3D-Eingabe berücksichtigte ich diese immer, da ich dann neben dem GEG-Nachweis mit dem gleichen Modell auch den Sommerlichen Wärmeschutz berechnen kann. Allerdings wird beim iSFP auf der U-Wert-Übersichtsseite dann der Rollladenkasten farblich markiert, da er nicht dem geforderten BEG-Wert entspricht.
Kann der Übergang Rollladenkasten und Wand nicht als Wärmebrücke in die Berechnung einfließen? Es gibt Rollokästenhersteller wie Warema, die auf Ihrer Homepage eine Wärmebrückenberechung zur Verfügung stellen.
Wie löst ihr das Problem? Mache ich mir darüber zu viele Gedanken?
Grüße Philipp Zimmermann
3 Antworten
Nochmal zur Frage von H. Zimmermann: nach DIN 4108-2 Anhang A: Einbaurollladenkästen gehören zur Wand, Aufsatzrollladenkästen zum Fenster.
die Rolladenkästen müssen nicht extra aufgeführt werden, sondern sind im 0.10 W/m²K Wärmebrückenzuschlag enthalten
Ich habe das gleiche Problem: In tFAQ Effizienzhaus 4.12. und in DIN 4108-2 Anhang steht, dass alternativ die Rollladenkästen auch übermessen werden dürfen und dann als (linienförmige) Wärmebrücke zu berücksichtigen sind. GEG § 24 weist dazu auf DIN 18599 - 2 hin: Abschnitt 6.2.5 . Hier ist der pauschale Wärembrückenzuschlag 0,1 aufgefüht mit einer Aufzählung welche Wärmebrücken darin (mindestens) enthalten sein müsssen. Rollladenkästen sind darin nicht aufgeführt, aber auch nicht ausgeschlossen.
Da gerade alte Enbaurolladenkästen im Bestand sich gar nicht auf einen U-Wert nahe in Richtung des TMA-Wertes der Wand von 0,2 nachdämmen lassen (gedämmte Rollladenkästen haben einen Wert von 0,85, Regeln der Datenaufnahme...) hätte das bei separter Einrechnung in die Wand erhebliche Einfluss auf den U-Wert der Wand, gerade dann wenn in der Wand große Fensterflächen mit Rolladen vorhanden und das Mauerwerk nur einen kleinen Teil ausmacht.
Die FAQs sind m.E hier nicht eindeutig und lassen das interpretierbar. Wie ist denn die werte Meinung der anderen Energieberater? Wie handhabt Ihr das?