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Gleichwertigkeitsnachweis (wieder mal) - Hallo Kollegen, ich weiß, das Thema ist ein leidiges, aber es gibt leider IMMER noch kein Beispiel als anschauliches Muster, wie ein GWN auszusehen hat. Die Berechnung usw. ist mir klar, ...

... 

auch dass oftmals eine detaillierte Berechnung für den Bauherrn zielführender ist.

Ich will aber aus gewissen Gründen einen GWN erstellen.

Ich habe eine WB-Software (psi-Therm von Hottgenroth) sowie den einen oder anderen WB-Katalog.
Was ich nicht habe: das Beiblatt 2 der DIN 4108 von 2006. Ich habe mir die ca. 150€ gespart, da ich dachte, dies ist in der WB-Software integriert - denkste.

Nun verstehe ich den GWN so, dass man das tatsächlich ausgeführte Detail dem entsprechenden Detail aus dem Bbl. 2 gegenüberstellt.
Heißt das nun, ich muss mir echt dieses (eh bald durch die 2017er Version ersetzte) DIN-Pamphlet echt kaufen? 

Die Hersteller-WB-Kataloge verweisen ja auch nur auf ein Bild x im Bbl. 2 - abbilden tun sie es aber nicht.

Außerdem muss ich ja prüfen, ob ein WB-Detail in der DIN enthalten ist, weil falls nicht muss ich es ja nicht rechnen.

ALSO: Liege ich recht in der Annahme, dass ich für einen GWN zwingend die DIN benötige?
Falls ja, weiß jemand eine günstigere Möglichkeit diese zu erwerben, als über den BEUTH Verlag?

Grüße
 

Gefragt am 09.05.2018 20:59:35 von Mario Mitterbauer

8 Antworten

Re: Gleichwertigkeitsnachweis (wieder mal)

Hallo lieber Kollege,
dringend zu empfehlen ist der EnEV-Online-Service vom Beuth-Verlag.
Siehe hier:
www.enev-normen.de/
Gegen eine Pauschale sind sämtliche von der EnEV zitierte Normen und mehr noch online nutzbar (inkl. Archiv ). Keine Werbung dafür an dieser Stelle, aber einzeln kaufen ist nicht sinnvoll, man braucht eh fast alle (das zeigt allein Ihr Beispiel aus dem Wärmebrückenbereich). Es gibt auch "Vereinsrabatte" ( DEN e.V.).
Verlassen Sie sich nicht auf die Sekundärquellen wie Software o.ä.; dringende Empfehlung: Primärquellen nutzen!

Grüße aus dem aktuell überfüllten Münster
Andreas Deppe

Geschrieben am 09.05.2018 23:58:02 von Planungsbüro ENTECH

Re: Gleichwertigkeitsnachweis (wieder mal)

Danke für die Rückmeldung, aber als nebenberuflicher Energieberater mit kleinem Umsatz erachte ich das immer noch als zu kostenintensiv.
Werde versuchen, die DIN über die Fernleihe der Bücherei zu bekommen...

Finde es halt verwirrend, wenn auf den handelsüblichen, käuflich zu erwerbenden Wärmebrückenkatalogen steht "Mit zahlreichen Gleichwertigkeitsnachweisen" - ohne das Bbl. 2 alles nicht nutzbar.

Das witzige ist, für den zeitintensiveren detaillierten WB-Nachweis braucht man das Bbl. 2 gar nicht.

Geantwortet am 10.05.2018 10:21:12 von Mario Mitterbauer

Antwort auf von Foren-Admin GEB

Re: Gleichwertigkeitsnachweis (wieder mal)

Außerdem muss ich ja prüfen, ob ein WB-Detail in der DIN enthalten ist, weil falls nicht muss ich es ja nicht rechnen.


öhm.... das wäre ja lustig, wenn das so wäre !

1. Nur folgende Anschlüsse dürfen außer Acht gelassen werden:

› Anschluss Außenwand/Außenwand (Außen- und Innenecke)
› Anschluss Innenwand oder Geschossdecke (zwischen beheizten Geschossen) an
durchlaufende Außenwand oder obere bzw. untere Außenbauteile, die nicht
durchstoßen werden bzw. eine durchlaufende Dämmschichtmit einer
Dicke ≥ 100 mm bei einer Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/(mK) aufweisen
› einzeln auftretende Türanschlüsse von Wohngebäuden in der wärmetauschenden
Hüllfläche (Haustür, Kellerabgangstür, Kelleraußentür, etc.)
› kleinflächige Querschnittsänderungen in der wärmetauschenden Hüllfläche
z. B. durch Steckdosen oder Leitungsschlitze
› Anschlüsse außenluftberührter kleinflächiger Bauteile wie z. B. Unterzüge
› und untere Abschlüsse von Erkern mit außen liegenden Wärmedämmschichten mit
R ≥ 2,5 m²K/W.

Wenn Sie jetzt noch eine andere Wärmebrücke haben, die nicht im Beiblatt 2 enthalten ist, wie z.B.:
Thermisch nicht entkoppelte Balkon-, Terassen oder Garagenanschlüsse
Sockelausbildung ohne Perimeterdämmung
Innenwand- und Deckenanschlüsse von innen gedämmten Fassaden
Manche altbautypischen Fenstereinbausituationen
Dachortgänge ohne Kopfdämmung

dann müssen Sie detailliert rechnen.

Am Besten machen Sie einmal einen online Wärmebrückenlehrgang der KfW.

Geantwortet am 15.05.2018 10:13:19 von Sony Ony

Antwort auf von Foren-Admin GEB

Re: Gleichwertigkeitsnachweis (wieder mal)

Dem ist scheinbar nicht so. Beim Gleichwertigkeitsnachweis sind nur Wärmebrücken zu berücksichtigen, die auch im Beiblatt 2 abgebildet sind. Dies wird auch von Karin Scherhag (Externe Sachverständige für Gebäudeenergieeffizienz der KfW) in einem Artikel in der Zeitschrift Gebäude-Energieberater) auf Seite 18 bestätigt.

Die im vorherigen Beitrag zitierten Anschlüsse, die außer Acht gelassen werden dürfen, beziehen sich im Beiblatt nicht auf den Gleichwertigkeitsnachweis, sondern allgemein auf die "energetische Betrachtung".

Geantwortet am  15.05.2018 12:10:38 von Werner Landgraf

Antwort auf von Foren-Admin GEB

Re: Gleichwertigkeitsnachweis (wieder mal)

mein Beitrag ist ein Auszug der offiziellen Schulungsunterlagen der KfW.

Nachlesbar:
https://wetransfer.com/downloads/e4fc553d92d9bbebee49892caaa982f120180515112623/21eb70b05ac23949dacbfa5e97a614ed20180515112623/6b663c 

Seite 54 und Seite 67

Geantwortet am 15.05.2018 13:20:00 von Sony Ony

Antwort auf von Foren-Admin GEB

Re: Gleichwertigkeitsnachweis (wieder mal)

Im Infoblatt KfW-Wärmebrückenbewertung steht:
Das einfachste und gleichzeitig häufigste Nachweisverfahren, um einen reduzierten Wärmebrückenansatzin der Gebäudebilanzierung verwenden zu können, ist der sogenannte Gleichwertigkeitsnachweis.In diesem Fall darf der reduzierte Wärmebrückenzuschlag von ΔUWB = 0,05 W/(m² K) immerdann verwendet werden, wenn sämtliche in einem Bau- oder Sanierungsvorhaben geplante bzw.ausgeführte Wärmebrückendetails den Konstruktionsvorschlägen des Beiblatts 2 der DIN 4108 entsprechen oder gleichwertig umgesetzt sind und dies fachgerecht nachgewiesen werden kann.

In den Schulungsunterlagen steht:
Sobald nur ein Detail nicht gemäß dem Beiblatt 2 umgesetzt werden kann, ist entweder der erhöhte Wärmebrückenzuschlag zu wählen oder ein detaillierter Wärmebrückennachweis erforderlich.

Ich verstehe das jeweils so, dass nur diejenigen Details für den Gleichwertigkeitsnachweis dem Beiblatt 2 entsprechen müssen, die dort auch abgebildet sind. Und seien wir ehrlich, es ist immer ein Detail bei einem Gebäude dabei, was nicht im Beiblatt ist, z.B. Kellerabgang oder Aufgang zum kalten Dachboden. Wieviele Gebäude gäbe es, wo man tatsächlich einen Gleichwertigkeitsnachweis führen könnte...

Geantwortet am 15.05.2018 13:56:34 von Werner Landgraf

Antwort auf von Foren-Admin GEB

Re: Gleichwertigkeitsnachweis (wieder mal)

Übrigens gibt es seit dem 06/2019 das neue Beiblatt 2: Wärmebrücken zur DIN 4108, welches beim Beuth um die 300 € kostet. Für 149 € kann man es unter https://www.baunormenlexikon.de/norm/din-4108-beiblatt-2/a994ac6c-e407-4ca8-819b-f0dfdb53f605  bestellen, dann aber als ABO und noch mit vielen weiteren Normen im Paket.

Sehr spannend finde ich ja das Interview vom Obmann des Normungsausschusses NA 005-56-91 AA „Wärmetransport“ - Herrn Prof. Dr. Martin H. Spitzner: https://www.bauprofessor.de/News/19bc78e1-da82-49fe-9a54-93c883fd7141

Zitat:

"Bauprofessor: Alles in allem eine enorme Arbeit, die da im Normungsausschuss NA 005-56-91 AA „Wärmetransport“ geleistet wurde. Wie wurden die vielen Änderungen erarbeitet und umgesetzt? Wie viele Mitarbeiter haben daran gewirkt?

Prof. Dr. Martin H. Spitzner: „Im Ausschuss sind wir etwa 25 Mitarbeiter. Wir haben nach intensiver Diskussion am Anfang eine Kerngruppe gebildet, die sich federführend um die einzelnen Aspekte gekümmert hat. Das waren sechs bis acht Personen, die je nach Fragestellung, die Arbeit maßgeblich betreut und durchgeführt haben. Es gab von diesem Kreis immer wieder Rückmeldungen und eine enge Abstimmung mit dem Ausschuss, wo dann das neue Wärmebrücken-Beiblatt beschlossen wurde.“"

Geantwortet am 05.07.2019 10:27:58 von Seliner

Antwort auf von Foren-Admin GEB

Re: Gleichwertigkeitsnachweis (wieder mal)

ja, habe das Abo auch diese Woche zum ersten mal gekauft. Ich finde das echt ne gute Sache !

Geantwortet am 05.07.2019 16:38:47 von Energieberatung Ring -

Antwort auf von Foren-Admin GEB

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