Das Bundesumweltministerium hat eine Webseite mit Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (
    
     EEWärmeG
    
    ) eingerichtet. Teilweise richten sie sich an Endverbraucher, vielfach können sie aber auch Fachleuten bei der Interpretation des Anfang 2009 in Kraft getretenen Gesetzes helfen. Kleines Manko: Bei den Informationen handelt es sich ausdrücklich um die unverbindliche Rechtsansicht des Bundesumweltministeriums. Laut der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien dürfen die Ministerien keine verbindliche Rechtsauskunft erteilen. Dazu ist alleine die Rechtspflege (Rechtsanwältinnen und -anwälte, Verwaltungsgerichte) berufen. GLR
    
    
    
     Fragen und Antworten zum Wärmegesetz
    
    
    Orientierungshilfe (für Bauherren) bietet auch ein
    
     Online-Tool zum EEWärme-Gesetz
    
    der EnergieAgentur.NRW
    
   
  
    
                  ERNEUERBARE
    
      
 
     
     
     
    