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Landesgeld für Solarstromspeicher: Neue Förderbedingungen seit 1. Februar 2019
Änderungen zum 1. Januar und 1. Februar
Bereits am 1. Januar ist die Förderhöhe für Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung bis zu 30 kW wie geplant von 300 auf 200 Euro pro kWh nutzbarer Batteriekapazität gesunken. Bei einer typischen Hausdach-Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von 10 kW gibt es nun einen Zuschuss bis zu 1660 Euro für die Solarbatterien. Für Speicher an größeren Solaranlagen sinkt der Zuschuss weniger stark, von 400 auf 300 Euro. Da das Ziel der Förderung mehr und größere Anlagen sind, erhalten die gewerblichen, kommunalen und landwirtschaftlichen Akteure für Speicher an größeren Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich 100 Euro mehr pro kWh nutzbarer Batteriekapazität.
Wer die Förderung erhalten möchte, muss den Antrag vor dem Kauf des Solarspeichers stellen. Danach gibt es kein Geld vom Land mehr. Für die Batterien des Speichersystems bedarf es außerdem einer Zeitwert-Ersatz-Garantie des Händlers oder Herstellers für einen Zeitraum von 10 Jahren. Mit dieser Regelung sollen nur qualitativ hochwertige Systeme gefördert werden. Bei einer Zeitwert-Ersatz-Garantie wird im Fall eines Defekts der Wert des Stromspeichers zum Zeitpunkt des Ausfalls ersetzt.
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