Der thematische Zuschnitt des ERP- und des KfW-Förderangebots soll zum 01.01.2012 neu gestaltet werden.
    Mit dem Neuzuschnitt sollen Überschneidungen von KfW- und ERPFörderung
    
    abgebaut und mehr Transparenz geschaffen werden. Die ERP-Förderung soll sich
    
    künftig auf die Gründungs- und Innovationsfinanzierung sowie die Regionalförderung fokussieren.
    
    Die KfW-Programme sollen die allgemeine Unternehmensfinanzierung sowie die Umwelt- und Energieeffizienzförderung abdecken. Die Erörterungen in den zuständigen parlamentarischen Gremien sind schon weit fortgeschritten. Deshalb wird über die vorgesehenen Eckpunkte informiert:
   
    
    
     
      1. Neugestaltung der Programmlandschaft
     
    
    
    
     a) ERP-Programme
    
    
    Die thematische Neugestaltung beinhaltet, dass die KfW-Programme „Gründerkredit – StartGeld“ und „Gründerkredit – Universell“ als ERP-Programme weitergeführt werden sollen. Damit soll das ERP-Finanzierungsangebot für Gründungsvorhaben ab dem 01.01.2012 die Programme
    
    - ERP-Gründerkredit – StartGeld
    
    - ERP-Gründerkredit – Universell und
    
    - ERP-Kapital für Gründung
    
    umfassen.
   
    
    Für die neuen ERP-Programme Gründerkredit – StartGeld und Gründerkredit – Universell werden die üblichen ERP-Bestimmungen gelten. Diese sind:
    
    - Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln
    
    - Sonderbestimmungen für ERP-Kredite und Kredite, die aus öffentlichen Haushaltsmitteln refinanziert oder bezuschusst werden, gemäß Ziffer 14 der Allgemeinen Bestimmungen für Investitionskredite - Endkreditnehmer – (ausgenommen Abs. 1, Satz 3 sowie Absatz 4, Satz 1, vierter Spiegelstrich „Mittelverwendungsfrist von 3 Monaten“). Hinsichtlich des Mitteleinsatzes gilt: Angeforderte Beträge sind innerhalb einer angemessenen Frist für den in der Zusage festgelegten Verwendungszweck einzusetzen. Grundsätzlich gehen wir von einer angemessenen Frist aus, wenn der Mitteleinsatz innerhalb von 12 Monaten erfolgt. Die Förderbedingungen bleiben ansonsten unverändert. Zur Finanzierung von Innovationsvorhaben werden unverändert das ERP-Innovationsprogramm
    
    und der ERP-Startfonds zur Verfügung stehen. Das ERP-Regionalförderprogramm
    
    wird ebenfalls zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. Dies gilt auch für
    
    das ERP-Beteiligungsprogramm.
   
    
    
     
      b) KfW-Programme
     
    
    
    Das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm soll auf die KfW übertragen und in
    
    zwei Programme aufgeteilt werden:
    
    - KfW-Energieeffizienzprogramm (Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen)
    
    - KfW-Umweltprogramm (Finanzierung von allgemeinen Umweltmaßnahmen).
    
    Zu den gegenüber dem ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm geplanten Änderungen wird auf dasRundschreiben vom 21.09.2011 verwiesen.
    
    Alle weiteren KfW-Programme bleiben von der Neugestaltung der Schwerpunktsetzung unberührt.
   
    
    
     
      2. Übergangsregelungen
     
    
    
    Es ist vorgesehen, dass Zusagen ab dem 01.01.2012 ausschließlich in den neuen Programmen erfolgen. Dies soll dementsprechend auch für Anträge gelten, die bei der KfW noch in 2011 eingehen, aber erst in 2012 zugesagt werden können.
    
    
    Die aktuelle Zinskonditionenübersicht steht Ihnen im Internet (
    
     www.kfw.de/konditionen
    
    ) oder über Fax-Abruf unter der Nummer 069 7431 4214 zur Verfügung.
   
