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ENEV

GTÜ empfiehlt Verschiebung der EnEV 2012

Im August 2007 wurde in Meseberg das Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP) beschlossen. Es legt fest, dass ab dem Jahr 2020 die Wärmeversorgung von Neubauten möglichst weitgehend unabhängig von fossilen Energieträgern sein soll. Zudem wird eine Verschärfung der energetischen Anforderungen um durchschnittlich 30 % (EnEV 2009) und in einer zweiten Stufe (angestrebt: 2012) um nochmals bis zur gleichen Größenordnung festgelegt. Damit würde der zulässige Primärenergiebedarf innerhalb von drei Jahren etwa halbiert. Begründet wurde der Schritt unter anderem damit, dass die EnEV (2007) deutlich schwächere Anforderung definierte, als sie nach wirtschaftlichen Erwägungen mit langfristiger Ausrichtung sinnvoll sind.

Nur gibt es Widerstand, mit einer Verkehrung der Argumente: „Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation“ sollte die EnEV 2012 zu einem späteren Zeitpunkt als vorgesehen realisiert werden, empfiehlt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Es sei fraglich, ob die für 2012 geplante Primärenergieeinsparung von etwa 30 % gegenüber der am 1. Oktober 2009 in Kraft getretenen EnEV 2009 in einer vernünftigen Relation zur Wirtschaftlichkeit stünde. GTÜ-Geschäftsführer Rainer de Biasi: „Aktuell befinden wir uns bereits auf einem sehr hohen technischen Niveau.“

Eine ähnliche Forderung hatte vor einiger Zeit die Immobilienwirtschaft an die Politik gerichtet. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hingegen haben bereits zum Inkrafttreten der EnEV 2009 Ziele und Forderungen für eine EnEV 2012 aufgestellt. Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die EnEV als eine Maßnahme des IEKP im Jahr 2010 zu „überprüfen und ggf. nachsteuern“ sowie bei den europäischen Verhandlungen zur Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden „auf Ausgewogenheit“ zu achten. Daneben hat sich in der Branche das Gerücht festgesetzt, dass die EnEV und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) zusammengeführt bzw. mindestens eng verzahnt werden sollen. GLR

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