Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch
ENEV

GEB-Leser: Regierung versagt bei EnEV

Im letzten GEB-Infoletter hatten wir auf eine Protestaktion des Bundesverbands der Energieverbraucher gegen „die lasche EnEV“ hingewiesen (zum Artikel). Viele unserer Leser haben die Aktion kommentiert. Die fast einhellige Meinung: Ein Wille für eine wirkungsvolle Energieeinsparverordnung ist bei der Bundesregierung nicht erkennbar.

Nicht zehn, sondern zwanzig Jahre
Gleich mehrere GEB-Leser schrieben uns, dass die Einschätzung vom Bundesverband der Energieverbraucher die „EnEV ist zehn Jahre hinter der Zeit zurück“ ein ganzes Jahrzehnt unterschlage. Stattdessen habe man in den letzten zwanzig Jahren Vorschriften erlassen oder weitgehend unverändert gelassen, die Gebäude erlauben, die nach ihrer Errichtung eigentlich schon eine energetische Modernisierung benötigten und den technisch-wirtschaftlichen Stand von vor 15 Jahren widerspiegeln. Wie unausgewogen die Verordnung sei, zeigten schon diverse Beispiele, bei denen in der aktuellen EnEV-Fassung bei der Modernisierung höhere Anforderungen einzuhalten seinen als beim Neubau.

Fragwürdige Optimierungen
Dazu kommen Rechenregeln, die in der Praxis regelmäßig zu besonders fragwürdigen „Optimierungen“ führen, sei es durch die kontraproduktive Auflösung der Kompaktheit oder durch die Integration eines Kellers in die beheizte Fläche. Ebenso die Austauschbarkeit von Hülle und Technik. Ein anfangs viel gelobter Ansatz hat in der Baupraxis längst ein Eigenleben entwickelt. Schöngerechnete Anlagentechnik, die dann später kostenoptimiert wieder ad acta gelegt werden, trage im Regal der Hersteller wohl kaum zur Einhaltung von Energiekennwerten bei. Auf der anderen Seite werde aber aus falscher Sparsamkeit an der Hülle die Wärmedämmung reduziert, obwohl die Ersparnis minimal ist. Fakt ist für viele Energieberater: Die Freiheiten der EnEV werden nicht genutzt, sondern ausgenutzt – aber niemand will die Löcher stopfen und der Bauherr wisse aufgrund mangelnder und irreführender Aufklärung gar nicht, dass es sie gibt.

Ohne Kontrolle kein Vollzug
Besonders kritisch sei auch die Nichtkontrolle der EnEV. Faktisch existiere die Verordnung draußen nicht, beim Vollzug mangele es auf ganzer Breite, insbesondere bei der Modernisierung. Selbst bei der geförderten Modernisierung sehen einige der Leserkommentare aus der eigenen Gutachtererfahrung erhebliche Umsetzungsdefizite. Von den planenden und ausführenden Berufen aus unterschiedlichsten Gründen oft einfach ignoriert, sei die EnEV bei „Lieschen Müller“ deswegen schlichtweg nicht bekannt, genauso wie der bisherige Energiebedarfsausweis.

Glückwünsche an die Lobbyisten
Kritik ist das eine, Enttäuschung das andere. Enttäuschung darüber, dass man mit der EnEV200x die eigentlich bestens bekannten Fehler und Missstände nicht beseitigen, sondern mit einen „unerträglichen Gefrickel“ noch neue dazufügen wolle. „Lachhaft“ sei ohnehin die Nichtverschärfung des zulässigen Energiebedarfs, vor allem weil dieses in einer EnEV2008 bereits mit konkreten Werten angekündigt werde. (Ver-)Zögern statt Handeln. „Glückwünsche an die Lobbyisten der Ziegelindustrie und der Wohnungswirtschaft“ sollen wir deswegen gleich von mehreren Energieberatern ausrichten.

Wer die EnEV dann doch irgendwann einmal anwendet, kann nach der Entwurfsfassung sogar noch ein bisschen Dämmung mehr weglassen: Ein kompensationsfrei reduzierter Primärenergiefaktor für Strom macht es möglich. GLR

Uns interessiert Ihre Meinung!

Tags