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Zusammenführung EEWärmeG und EnEV: Gutachten für Hallengebäude
Zentrale Ergebnisse des Gutachtens:
- Neudefinition des Referenzgebäudes: Deutliche Energieeinsparungen sollen durch ein neues Referenzgebäude erfolgen. Bei einer solchen Ausgestaltung würden im Bereich der Hallengebäude der Transmissionswärmeverlust je nach Gebäudetyp um bis zu 30 % und der Jahresprimärenergiebedarf um bis zu 43 % gegenüber der derzeitigen Regelung unterschritten werden müssen. Diese generelle Regelung hätte bereits erhebliche Einsparungen zur Folge.
- Gleichstellung zentraler und dezentraler Technologien: Bei der Gestaltung eines einheitlichen Regelwerks sollte im Bereich der Heizsysteme für Hallengebäude auf technologieoffene Lösungen gesetzt werden. Für Hallen mit zentraler oder dezentraler Heizungstechnik sollten die gleichen Anforderungen an den Primärenergiebedarf und an den baulichen Wärmeschutz gelten. Dies ermöglicht eine maximale technische und wirtschaftliche Flexibilität. Anforderungen an Energieeinsparung und Klimaschutz würden nicht tangiert.
- Keine pauschale Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien: Hallengebäude weisen bei der Nutzung, beim Wärme- und Strombedarf und bei ihrer Einbindung in die Umgebung sehr heterogene Profile auf. Pauschale und nicht-technologieoffene Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien würden deshalb sowohl bei dezentral als auch bei zentral beheizten Hallen zu energetischen und wirtschaftlich ineffizienten Lösungen und hohen Zusatzkosten führen.
- Energie-Monitoring-Systeme: Die beauftragenden Verbände der Studie befürworten zudem die verpflichtende kostengünstige Einführung von Monitoring-Systemen. Diese können sowohl im Neubau als auch im Bestandsbereich reale Energieeinsparungen und eine Verringerung/Vermeidung klimaschädlicher Emissionen sicherstellen.
Die Studie steht zum Herunterladen auf den Internetseiten von BDH, BTGA und figawa.
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