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Klima schützen — Konjunktur stützen

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes haben ein gemeinsames Positionspapier “Klima schützen — Konjunktur stützen“ erarbeitet und den politisch Verantwortlichen vorgelegt.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes haben ein gemeinsames Positionspapier „Klima schützen – Konjunktur stützen“ erarbeitet und den politisch Verantwortlichen vorgelegt. Die beiden Verbände fordern rasch wirksame Impulse, um die Energieeffizienz im Gebäudebestand zu verbessern. Dazu wurden Vorschläge entwickelt, die gleichzeitig geeignet sein sollen, die schwieriger werdende konjunkturelle Entwicklung im Bau – und Ausbaugewerbe zu stützen.
Neben der Zusammenfassung der drei Fördertatbestände beim § 35 a Abs. 2 EStG sei die Einführung einer Energiesparprämie in Höhe von 25 Prozent von maximal 20.000 Euro nachgewiesener Arbeitskosten erforderlich. Damit soll der Steuerpflichtige über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils 1.000 Euro, d.h. insgesamt 5.000 Euro, im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstattet bekommen. Der notwendige Umfang der energetischen Sanierungen wäre durch einen geprüften Gebäudeenergieberater nachzuweisen. Damit steige der Anreiz für energetische Sanierungen erheblich, da die Eigentümer ihre Steuerschuld um maximal 5.000 Euro reduzieren könnten; damit werde die Sanierung insgesamt deutlich günstiger.
Ohne eine dauerhaft attraktivere Unterstützung der Investoren werde das Sanierungstempo nicht ausreichend zunehmen. Dazu gehören attraktive Zinssätze wie auch die Kombinierbarkeit von Zuschuss und Darlehen. Mit der Energieeinsparverordnung 2009 werden Maßnahmen, zur Energieeinsparung, die heute noch gefördert werden, ab 2009 zum Standard. Keinesfalls sollte es dadurch zu einem Wegfall der Förderung kommen, zumal die Sanierungskosten sich nicht verändern. Vielmehr müssten die Sanierungsanreize erhalten und, zur Beschleunigung des Sanierungstempos sogar gesteigert werden.
Bei einer energetischen Sanierung sollte dem Vermieter das Recht eingeräumt werden, die Abschlagszahlungen des Mieters für Heizung und Warmwasser auf Basis der aktuellen Kosten für die Dauer von fünf Jahren „einzufrieren“. Gleichzeitig müsste der Energieversorgungsunternehmer die Abschlagszahlungen auf der Grundlage des zu erwartenden neuen Energiebedarfs ermitteln. Mit der Differenz zwischen Abschlagszahlungen des Mieters und eingesparten Abschlagszahlungen an den Energieversorger könne der Eigentümer Darlehen bedienen, die zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme notwendig geworden sind. Nach Ablauf von fünf Jahren würden die Abschlagszahlungen freigegeben und der Mieter profitiere unmittelbar vom reduzierten Energieverbrauch. Mieter wie Vermieter gewinnen mit diesem Modell gleichermaßen: Mieter hätten die Sicherheit gleich bleibender bzw. sinkender Energiekosten bei gestiegenem Wohnwert. Vermieter ziehen Nutzen aus einer anspruchsvollen Sanierung, weil ihre Immobilie eine erhebliche Wertsteigerung erfährt. Davon unbenommen bleibt für sie die Möglichkeit bestehen, die gültige Modernisierungsumlage mit 11 Prozent der Investitionssumme auf den Mieter umzulegen.
Das gemeinsame Positionspapier liegt auf www.zdb.de.

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