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Anreiz zum Kesseltausch?

Seit September müssen sowohl Produkte als auch Anlagen der Heiztechnik hinsichtlich ihrer Effizienz bewertet und mit einem Energieeffizienzlabel versehen werden. Für den Fachhandwerker und den Fachplaner hieß das erst einmal unbezahlte Mehrarbeit, denn das Label muss bereits in der Angebotsphase ausgewiesen und dem Kunden vorgelegt werden (s. auch GEB 09-2015 „Neue Effizienz-Etiketten am Start – Was bringt das Heizungs-Label?“, Webcode 670752). Anfang 2016 kommt nun auch eine Pflicht zur Energieeffizienz-Kennzeichnung für Bestandsanlagen. Hierdurch erhoffen sich sowohl Politik als auch Hersteller und Verbände eine spürbare Beschleunigung der Austauschquote von Altanlagen. Für die Kosten muss nicht der Betreiber der Heizanlage aufkommen. Der Schornsteinfeger als „ausführendes Organ“ erhält durch ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Entschädigung für den entstehenden Aufwand. Abgewickelt wird dies über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Erwartungen an das „Altanlagenlabel“ Ca. 14,5 Mio. Wärmeerzeuger – das sind immerhin 71 % des Bestandes – sind unzureichend effizient und entsprechen nicht dem Stand der Technik. Mitte 2013 entstand die Idee, dass mit dem Labeling von Bestandsanlagen der Austausch dieser Anlagen beschleunigt werden könne. Das Konzept wurde in den Verbänden diskutiert, der Politik vorgestellt und als Maßnahme für den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) über den BDH vorgeschlagen. Unter dem Begriff „Nationales Effizienzlabel für Heizungs-Altanlagen& ...

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