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Die Folgen des Anforderungsniveaus der EnEV ab 2016 – Teil 1

Spürbare Kurskorrektur

Während die EnEV-Novelle ab dem 1. Mai 2014 bereits aktualisierte Normen und diverse Detailregelungen öffentlich-rechtlich einführt, gilt das verschärfte Anforderungsniveau an den Primärenergiebedarf im Neubau erst ab dem 1. Januar 2016. Zeit genug, sich vorab mit den Änderungen konkret zu beschäftigen und sich beispielsweise zu fragen, wie sich die verschärften Anforderungen im Wohnungsbau auf unterschiedliche Haustypen (EFH, Reihenhaus, Geschosswohnungsbau) auswirken? Welche Folgen hat die Wahl des Fensterflächenanteils? Welcher „Preis“ ist zu zahlen, wenn man auf die Nutzung erneuerbarer Energien verzichtet? Und wann greift die neue Zusatzanforderung an die Gebäudehülle (1,0 x HT’ des Referenzgebäudes)? Die Änderungen im Nachweis ab 1. Mai 2014 Bereits ab 1. Mai 2014 werden die ersten Auswirkungen der 2. Änderungsnovelle zur Energieeinsparverordnung auf die Nachweise im Wohnungsneubau zum Tragen kommen. Als neues Referenzklima ist das Klima Potsdam zu verwenden, das sich mit einem abweichenden Jahresverlauf sowohl der Außentemperatur wie der solaren Strahlung gegenüber dem bisherigen Referenzklima Deutschland im Nachweis bemerkbar machen wird. Über den Verweis auf die DIN V 18599-1:2011-12 wird der Primärenergiefaktor für Strom leicht von 2,6 auf 2,4 verringert. Im Referentenentwurf war für die damals noch vorgesehene erste Verschärfungsstufe ab 2014 schon eine stärkere Absenkung auf 2,0 abweichend von der DIN V 18599 vorgesehen. Deutlich spürbare Konsequenzen wird aber erst die weitere Absenkung des Primärenergiefaktors parallel zur Änderung des Anforderungsnive ...

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