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Das Beiblatt 2 erläutert die Nachweise für das EEWärmeG

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Das neue Beiblatt 2 liefert Nachweisgleichungen, mit deren Hilfe aus einer Energiebilanz nach DIN V 18599 der Nachweis nach dem EEWärmeG erstellt werden kann. Voraussetzung ist eine nach den Regeln der EnEV erstellte Primärenergiebilanz für ein Wohn- oder Nichtwohngebäude. Der Text beschreibt auf 28 Seiten das Vorgehen mit Formelansätzen, stellt ein Formular zur Dokumenta­tion zur Verfügung und erläutert die Nachweise anhand von neun Beispielen. Dem kundigen Anwender sollte es anhand des Textes und der Beispiele auch gelingen, das Verfahren auf Berechnungen mit den Wohnbaunormen DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 zu übertragen. Die Anwendung des Beiblatts deckt selbstverständlich nur einen Teil der Nachweispflichten des EEWärmeG ab. Die Einhaltung von Mindesteffizienzen für Holzkessel, die Überprüfung von Siegeln auf der Solarthermieanlage und ähnliches muss anderweitig sichergestellt werden. Bezugsenergiemengen für den Nachweis Die Bezugsenergiemengen für den Einsatz erneuerbarer Energien und der zulässigen Ersatzmaßnahmen entsprechen den Nutzenergieabgaben der Erzeuger für das nachzuweisende Gebäude. Es sind die Jahreswerte zu verwenden. Die Größen sind zu einem Wert zu addieren, der im EEWärmeG als „Wärme- und Kälteenergiebedarf“ bezeichnet wird. Für ein fiktives, knapp 3000 m2 großes Bürogebäude soll die Energiebilanz nach DIN V 18599 Folgendes ergeben haben: Wärmeabgabe einer Heizzentrale zur Gebäudebeheizung: Qh,outg = 180852 kWh/a Wärmeabgabe der Trinkwassererzeuger: Qw,outg = 9310 kWh/a Kälteabgabe aller Kälteerzeuger zusammen ...

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