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KfW

Förderung von Einzelmaßnahmen

Mit der Wiedereinführung der Förderung hocheffizienter Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungs- und Lüftungstechnik) zum 01.03.2011 ermöglicht die KfW eine schrittweise energetische Modernisierung. In diesem Zusammenhang werden die technischen Anforderungen künftig im Durchschnitt um etwa 20 % erhöht. Ab dem 01.03.2011 wird die KfW das Berechnungsverfahren umstellen und die Förderung davon abhängig machen, dass der von der KfW vorgegebene Wärmedurchgangskoeffizient („U-Wert“) für das gesamte Bauteil inkl. der neu aufzubringenden Dämmung erreicht wird. Damit ist bei Bauteilen mit guter bis sehr guter Dämmung ggf. eine geringere zusätzliche Dämmung als bisher erforderlich. Im Sinne der Qualitätssicherung und zur Unterstützung eines ganzheitlichen Konzepts für eine energetische Gebäudesanierung verbindet die KfW diese höheren Anforderungen mit der Einbindung von Sachverständigen bei den Einzelmaßnahmen (analog der Vorgehensweise beim KfW-Effizienzhaus). Zur Unterstützung der höheren Anforderungen und Qualitätssicherung öffnet die KfW die Sonderförderung im Baubegleitungszuschuss für jede durchzuführende Einzelmaßnahme. Bislang war die Förderung erst ab zwei Einzelmaßnahmen möglich.

https://www.kfw.de/kfw.de.html

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