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Praxiswissen zur EnEV 2009: Bekanntmachungen (Teil 2)

Wesentliche Änderungen

Es war nicht nur die Novellierung der Energieeinsparverordnung zum 1. Oktober 2009, die vorrangig die Änderung der Bekanntmachungen erforderlich machte. Auch eine Vielzahl an Anpassungen, die aus den bis dahin zweijährigen Erfahrungen in der Anwendung dieser Regeln stammen, flossen hinein. Zudem fand ein inhaltlicher Abgleich mit den korrespondierenden Verordnungen (EnEV, HeizKostenV) statt, um parallele Regelungen zu vermeiden. Im Nachfolgenden werden die wesentlichen Änderungen für den Nichtwohngebäudebestand zusammengefasst: Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand Hinsichtlich der Anwendbarkeit der Regeln gelten die gleichen Voraussetzungen wie bereits im Teil 1 für den Wohngebäudebestand (Siehe GEB 01/2010) beschrieben. Geometrische Vereinfachungen Die zulässigen Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß wurden bei den Nichtwohngebäuden ähnlich wie in den Regeln für den Wohngebäudebestand vereinfacht. Auch beim Nichtwohnbau sind grundsätzlich keine Korrekturen für den Rechengang mehr erforderlich. Das bedeutet, dass kein Zuschlag mehr auf den Transmissionswärmeverlust oder eine Volumenerhöhung zu berücksichtigen ist. Die Tabelle 1 wurde zwar auch um den Anwendungsfall „innen liegende Treppenauf- und abgänge zu unbeheizten Zonen“ erweitert, jedoch wurde der Anwendungsfall „Dachgauben“ gestrichen. Eine Zusammenstellung der Vereinfachungen ist übersichtlich in Abb. 1 dargestellt. Zusätzlich wird nun explizit der Einsatz fotometrischer Methoden zugelassen. Zonierung Die neuen Regeln stellen nun Anforderungen an die Genauigkeit ...

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