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Verwaltungsgerichtshof

Gemeindliche Dachvorgaben

Wer kennt sie nicht: Die Neubaugebiete, in denen alle Häuser gleich aussehen. Dies fällt gerade bei den Dacharten auf. So reiht sich vielerorts Satteldach an Satteldach. Ob das im Auge des Betrachters schön aussieht oder Sinn macht, ist jedoch überhaupt nicht ausschlaggebend und man sollte sich davor hüten, eine aus welchem Grund auch immer andere Dachform zu wählen. Denn hat eine Gemeinde für ihr ausgewiesenes Baugebiet die Festsetzung von Satteldächern getroffen, dann ist eine solche Bauvorgabe rechtmäßig, wenn so eine gleichmäßige Dachform eingehalten werden soll. Es gibt keine nachvollziehbaren Gründe, um von dieser gewählten Dachform Abweichungen zuzulassen. Dies auch dann nicht, wenn der Bauantrag auf ein Walmdach abzielt, um auf dessen nach Süden gerichteter Dachfläche Solarzellen anzubringen und dadurch deren Wirkungsgrad gegenüber anderen möglichen Standorten zu optimieren.

Quelle: Rechtsanwalt Reinhard Hahn/Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Aktenzeichen 3 1953/07

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