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BAFA

Marktanreizprogramm zum März geändert

Am 1. März sind Änderungen bei der Förderung aus dem Marktanreizprogramm in Kraft getreten. Die neuen Richtlinien setzen die Maßgaben aus dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Erneuerbare-Ener­gien-Wärmegesetz (EEWärmeG) um. Antragsteller erhalten für Solarkollektoren, Biomasseanlagen bis 100 kW Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen, die in Neubauten errichtet werden, um 25 Prozent geringere Basisfördersätze. Die Bonusförderung bleibt von dieser Kürzung jedoch unberührt. Solarkollektoren müssen zusätzlich die Anforderungen des RAL-UZ 73 (Stand 2004) erfüllen. Eine entsprechende Herstellererklärung ist vorzulegen. Die Förderung für luftgeführte Pelletöfen ab 8 kW Nennwärmeleistung wird von 1000 Euro auf 500 Euro je Anlage abgesenkt. Diese Änderung gilt erst für ab 1. Juli 2009 gestellte Anträge. Luftgeführte Pelletöfen ab 5 kW erhalten 500 Euro je Anlage. Für förderfähige Wärmepumpen kann zukünftig neben der Basisförderung auch der Effizienzbonus der Stufen I und II und der Bonus für effiziente Umwälzpumpen gewährt werden, wenn die Effizienzanforderung nach den Förderrichtlinien erfüllt werden. Für die Innovationsförderung für Biomasseanlagen ab 100 kW Nennwärmeleistung gilt nunmehr ein Grenzwert für staubförmige Emis­si­onen von maximal 15 mg/m³ (vorher 5 mg/m³). Die Förderung von Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität ist nunmehr bis zu einer Größe von 300 m³/h aufbereitetes Biorohgas (vorher bis zu einer Größ ...

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