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Berechnung eines Gebäudes nach DIN V 18599 (Teil 2)

Ende gut, alles gut?

Die Ergebnisse aus dem ersten Teil lagen nun vor. Um die Richtigkeit der durch die Software errechneten Ergebnisse zu überprüfen, wurde eine Plausibilitätskontrolle (Abb. 1 ) durchgeführt. Hierbei hielt man sich an die überschlägige Handkontrollrechnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS-Leitfaden für Energiebedarfsausweise im Nichtwohnungsbau). Dazu werden die Energieanteile für Heizenergie (Transmission), Warmwasserbereitung, Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung überschlägig berechnet. Mit folgenden Randdaten wurde gerechnet: Mittlerer U-Wert: 1,38 W/m2K AN= 6157 m2 Vollnutzungsstunden Heizung: 200 h Vollnutzungsstunden Kühlung: 500 h Vollnutzungsstunden Beleuchtung: 2000 h Warmwasser im Büro vernachlässigbar Verteilverluste von 25% Der Vergleichswert der Gesamtprimärenergie sollte nicht mehr als 25% von den berechneten Werten der Zonenmodelle abweichen. Beim Betrachten der Abweichungen in Abb. 2 wird sofort klar, dass die Berechnungen des Bürogebäudes mit dem 1-Zonen-Modell keine brauchbaren Werte liefern. Dies war zu erwarten, da die Randbedingungen zur Anwendung dieser vereinfachten Berechnung nicht eingehalten wurden. Anhand des 15-Zonen- und des 9-Zonenmodells, soll nun die Frage beantwortet werden, inwiefern die Zonenanzahl einen Einfluss auf die Genauigkeit der Rechenergebnisse hat. Es wird deutlich, dass beide Modelle beinahe identische Ergebnisse liefern. Der Mehraufwand für die Zonierung und die Eingabe der 15 Zonen in die Software steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Ziel muss es sein nach der ersten Zonierung die ...

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