Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch
Häufig gestellte Fragen zur EnEV

Antworten für die Praxis

Wie ist ein Gebäude definiert? Nach Energieeinsparverordnung sind Energieausweise für Gebäude auszustellen bzw. der Energieverbrauch für das gesamte Gebäude zu ermitteln. Eine abschließende Definition des Begriffes Gebäude liefert die EnEV nicht. Dies ist für die praktische Umsetzung von Vorteil, da sich für komplizierte Gegebenheiten Interpretationsmöglichkeiten ergeben. Folgende Gebäudedefinitionen spielen eine Rolle: Die Energieeinsparverordnung sagt, ein Gebäude werde durch die wärmeübertragende Umfassungsfläche begrenzt. Die EU-Richtlinie definiert in Artikel 2 Abs. 1, ein Gebäude sei eine Konstruk­tion mit Dach und Wänden, deren Innenraumklima unter Einsatz von Energie konditioniert wird und dass Gebäude ein Gebäude als Ganzes oder Teile eines Gebäudes sein könnten, die als eigene Nutzungseinheit konzipiert seien. Entsprechend Musterbauordnung sind Gebäude selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen. Der Kommentar zur Landesbauordnung Nord­rhein-Westfalen vermerkt dazu: „Das Merkmal der selbstständigen Nutzbarkeit ist ein eigener Zu- und Ausgang und eine eigene Treppe.“ Daraus lässt sich schlussfolgern, dass ein Gebäude mindestens einen eigenen Aufgang haben muss und maximal ein Volumen hat, das durch die wärmeübertragende Umfassungsfläche begrenzt wird. Diese Definition ist wichtig, wenn man sich große Blockrandbebauungen vor Augen führt. In der Praxis bestehen folgende Möglichkeiten zur Erstellung – speziell der Verbrauchsausweise: Ein Eingang – ein Wärmeerzeuger: Energieausweis für die ges ...

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ GEB E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Archiv
+ Fokus GEB: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen