Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch
landgericht Kassel

Elektronische Heizkostenerfassung

Der Tausch von funktionsfähigen, aber älteren Verdunstungsgeräten gegen moderne elektronische Heizkostenerfassungsgeräte muss der Wohnraummieter aufgrund mangelnder vertraglicher Anspruchsgrundlage des Vermieters nicht dulden. Dabei handelt es sich nämlich weder um eine Erhaltungs- noch um eine Modernisierungsmaßnahme. Außerdem ist nicht zu erkennen, dass der Wechsel eines nach der Heizkostenverordnung zugelassenen und funktionierenden Wärmeerfassungssystems Vorteile bringt. Weder zu einer Gebrauchswerterhöhung noch zur besseren Benutzbarkeit der Mietsache für den Mieter.

Landgericht Kassel, Az.: 1 S 381/03.

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ GEB E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Archiv
+ Fokus GEB: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen

Tags