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Bundesverband gebäudeenergieberater - Ingenieure - handwerker

Kritik am Referentenentwurf zur Energieeinsparverordnung

Der Bundesverband Gebäudeenergieberater - Ingenieure - Handwerker (GIH), kritisierte den von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos und Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee vorgelegten Referentenentwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung. Danach soll dem Eigentümer freigestellt werden, ob er seine Immobilie mit einem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis bewerten lässt. Die Fachverbände, darunter auch der GIH-Bundesverband, hatten die Einführung eines bedarfsorientierten Ausweises gefordert, da er Eigentümern, Käufern und Mietern mehr Sicherheit in punkto Vergleichbarkeit der Energieeffizienz einer Immobilie bietet. Der Verbrauchsausweis hat keine Aussagekraft, weil er keine Vergleichbarkeit bietet , sagte Michael Harjes, Vorsitzender des GIH-Bundesverbandes. Selbstverständlich fällt der Energieverbrauch vorteilhafter aus, wenn eine allein stehende berufstätige Person in einer 4-Zimmer-Wohnung lebt, als wenn eine vierköpfige Familie darin wohnt. Beim Bedarfsausweis werden die Gebäudedaten aufgenommen, in ein EDV-Modell übertragen und ausgewertet. Harjes gibt zu bedenken, dass die geplante Verordnung zu einer Verunsicherung der Verbraucher führen werde. Fachverbände, Architekten- und Ingenieurkammern sowie Verbraucherzentralen hätten umfassend kommuniziert, dass der Bedarfsausweis den größeren Verbraucherschutz bietet. Es ist abzusehen, dass viele Eigentümer sich für den preisgünstiger gehandelten Verbrauchsausweis entscheiden werden, der ihnen aber keine aussagekräftigen Daten liefert , sagte Harjes. Das von der Immobilienwirtschaft angeführte Kostenargument sieht der GIH-Bundesverband mit Skepsis. ...

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