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Mehr Primärenergiebedarf bei zusätzlicher Lüftungsanlage

Hinter die PrimärenergieFassade geschaut

Auch nach mehrjähriger Arbeit mit der Energieeinsparverordnung und den zugehörigen Normen tauchen immer wieder unerwartete Details und Probleme bei der Anwendung auf. Insbesondere der primärenergetische Ansatz führt dazu, dass bei jeder Berechnung auch die (tatsächlichen) Konsequenzen weit über die Gebäudegrenze hinaus betrachtet werden müssen. Planer, Architekten und Energieberater müssen sich daher mit dieser Sichtweise vertraut machen, insbesondere um sie im Kundendialog richtig und souverän zu kommunizieren. Ein Fallbeispiel, bei dem eine allgemein als Energie sparend eingestufte Anlagentechnik unerwartet das Gegenteil bewirkt, wird nachfolgend beschrieben und physikalisch und primärenergetisch erklärt. Berechnungsbeispiel Für den Neubau eines Einfamilienhauses (EFH) mit Holzpelletkessel soll ein KfW-Kredit beantragt werden. Dazu wird das Gebäude auf die KfW-40-Fördergrenze (Energiesparhaus 40, ESH-40) optimiert, der erforderliche EnEV-Nachweis liegt knapp unter 40 kWh/(m2a). Als nun eine zentrale Wohnungslüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in der Berechnung ergänzt wird - die Motivation für diesen späten Zeitpunkt einmal dahingestellt - springt der Primärenergiebedarf unerwartet über der KfW-40-Fördergrenze und ohne weitere Maßnahmen wäre nur noch ein KfW-60-Kredit möglich. Berechnungsgrundlage für das Beispiel-Einfamilienhaus ist bei festgelegtem, baulichem Standard die Bilanzierung nach der gültigen EnEV. Die Beheizung des Referenzfalls erfolgt mit einem Holzpelletkessel, rechnerisch gelüftet wird über die Fenster. Vergleichsvarianten sind die Ergänz ...

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