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VERBÄNDE

Klimaschutz-Obolus für “schlechte“ Gebäude

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hält für das Energiekonzept-Ziel „klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050“ weitere wirtschaftliche Anreize für erforderlich. „Ohne zusätzliche Anstrengungen und kluge Vorgaben sind die hehren Klimaziele der Bundesregierung im Gebäudebestand nicht zu erreichen“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke anlässlich der Berliner Energietage. Das Energiekonzept werde von Schwarz-Gelb bislang nicht ausreichend vorangetrieben. So stehe das Bundesbauministerium bei der längst überfälligen Weiterentwicklung der Energieeinsparverordnung auf der Bremse. Gleichzeitig sei es nur mühsam gelungen, das Fördervolumen des KfW-Gebäudesanierungsprogramms annähernd auf dem Niveau von 2010 zu halten, während die steuerlichen Anreize immer noch im Vermittlungsausschuss feststecken (Anmerkung der GEB-Redaktion: Der Vermittlungsausschuss tagt dazu wieder am 13. Juni 2012).

Verbindlicher Rahmen um Sanierungsstau aufzulösen
Der NABU hat die Bundesregierung aufgefordert, verbindliche Rahmenbedingungen für alle Gebäudeeigentümer zu schaffen, damit sie jetzt in energetische Sanierungsmaßnahmen investieren, statt weiter abzuwarten. „Als Voraussetzung muss der Staat möglichst langfristig Klarheit über rechtliche Vorgaben und verlässliche Förderangebote schaffen“, so Tschimpke. So müsse der Gebäudebestand in Deutschland anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der Heizungstechnik in verschiedene Effizienzklassen eingeteilt werden, differenziert nach verschiedenen Merkmalen: So sollte zum Beispiel ein Denkmal geschütztes Gebäude ein weniger ambitioniertes Zielniveau erreichen müssen als ein Plattenbau. Die Effizienzklasse spiegelt sich in einem individuellen Sanierungsfahrplan für jedes Gebäude wider, der für Klarheit sorgt und Wege zum Erreichen der Ziele aufzeigt. „Nur wer weiß, wo er steht, kann dorthin gelangen, wo er hin soll“, so Tschimpke.

Ein Bonus für vorzeitige Zielerreichung
Möchte ein Eigentümer die über die Zeit ambitionierter werdenden Zielvorgaben vorzeitig erfüllen, sollte er nach den Vorstellungen des NABU Zugang zu einem breiten Spektrum an Fördermöglichkeiten erhalten. „Einzelmaßnahmen dürfen jedoch nur dann gefördert werden, wenn durch sie die schrittweise Erreichung des Zielniveaus beim Energiebedarf für 2050 gewährleistet werden kann. Dazu sollten die Förderangebote unterschiedliche Zielgruppen im Fokus haben und umso höher ausfallen, je frühzeitiger und höher die tatsächlich erreichte Energieeinsparung am Gebäude ausfällt“, sagte Ulf Sieberg, NABU-Experte für Energieeffizienz.

Ein Malus für versäumte Sanierungen
Allerdings sei schon heute klar, dass allein mit öffentlichen Fördermitteln die energiebedingten Mehrkosten bei der Gebäudesanierung nicht abgedeckt werden können. Die Prognos AG hat im Auftrag des NABU errechnet, dass der Finanzierungsbedarf bis 2020 auf fast 9 Mrd. Euro im Jahr ansteigt, wenn der Gebäudebestand bis 2050 weitgehend klimaneutral sein soll (Download der Studie: Anforderungen an einen Sanierungsfahrplan). Darum empfiehlt der NABU, dass ab 2020 für Gebäude mit den schlechtesten Effizienzstandards jährlich ein Klimaschutz-Obolus entrichtet werden sollte. Die Höhe der Ausgleichszahlung sollte danach bemessen werden, inwieweit das Gebäude vom vorgegebenen Zielpfad bis 2050 abweicht. „Gebäudeeigentümer erhalten so einen zusätzlichen Anreiz, rechtzeitig in die Sanierung der eigenen vier Wände zu investieren. Denn wer saniert, muss den Obolus nicht bezahlen“, so Sieberg.

Hinweis: Die Studie „Anforderungen an einen Sanierungsfahrplan“ enthält auch einen Abschnitt, der sich mit der Vereinbarkeit von Eigentumsschutz und anderen Grundrechten in Verbindung mit Sanierungsvorgaben für bestehende Gebäude befasst. Das ausführliche Gutachten wurde ebenfalls vom NABU veröffentlicht (Download). GLR