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AKTUELLES

Energieberater protestieren gegen Wahlfreiheit

Mehrere Hundert Energieberater sind unserem Aufruf im letzten GEB-Infoletter gefolgt und haben an die Bundesminister Wolfgang Tiefensee und Michael Glos sowie die Vertreter der Bauministerkonferenz der Länder geschrieben. Allein mehr als 400 E-Mails haben die GEB-Infoletter-Redaktion durch die Aufnahme in den E-Mail-Verteiler seit dem 23. März erreicht. Auslöser war die Forderung der Bauministerkonferenz nach einer durchgängigen Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis ab dem Einfamilienhaus.

Wir hatten dazu eine vorbereitet, in der die Minister aufgefordert wurden, sich für klare Regeln (unter welchen Bedingungen Bedarfs- und/oder Verbrauchspass) und eine breite Anwendung von Energieausweisen auf Basis einer Bedarfsberechnung einzusetzen.

Noch liegt kein EnEV-Referentenentwurf vor. Dieser wird erst nach der momentan laufenden Ressortabstimmung veröffentlicht. Doch vor dem Hintergrund eines kaum noch einzuhaltenden Terminplans für das Inkrafttreten im Januar 2007 zeichnet sich ab, dass der Referentenentwurf beim Reizthema „Bedarf oder Verbrauch“ auf einen breiten Konsens angelegt ist, um sich nicht mit den einzelnen „beteiligten Verkehrskreisen“ auf langwierige Debatten einzulassen. So soll der EnEV-Referentenentwurf unabhängig von der Veranlassung dem Gebäudeeigentümer die Wahl überlassen, ob er bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis auf der Basis einer Bedarfsberechnung oder einer Verbrauchmessung vorlegt. Die Muster-Energieausweise der Verordnung sehen jeweils beide Möglichkeiten vor, wobei nur eine Methode einzutragen ist.

Die Vor- und Nachteile beider Bewertungsmethoden sind in den letzten Jahren ausgiebig diskutiert worden. Einmal abgesehen davon, dass die Verbände in ihren offiziellen Statements bis zum Schluss kaum Kompromissfähigkeit gezeigt haben, war in Vieraugengesprächen mit den einzelnen Akteuren schnell ein Konsens zu finden: Unter welchen Bedingungen die Bewertung auf Basis des Verbrauchs und des Bedarfs zu bevorzugen ist, wich lediglich in einem schmalen Band voneinander ab. Es ist bedauerlich, dass hier auf allen Seiten zu viel taktiert wurde.

Falls die Wahlfreiheit tatsächlich durchgewunken wird, dürfte der Aufklärungsaufwand noch höher als erwartet ausfallen. Weil sich der Staat eine echte Verordnung nicht traut, wälzt er vermeidbare Kosten und Bürokratie ab. Statt Transparenz zu schaffen, wird sie behindert. Vor der Passerstellung ist dann zunächst eine Beratung und im Auftragsfall ein komplizierter Vertrag erforderlich. Die Kompromissformel „Wahlfreiheit“ bringt Energieberater zudem in eine prekäre Situation. Einerseits wollen sie für ihre Überzeugung einstehen, andererseits müssen sie als Berater für ihren Auftraggeber das Optimum herausholen. Doch was ist das Optimum bei Wahlfreiheit? Der geringste Preis für den Ausweis, eine möglichst günstige Energieklassifizierung, die wirtschaftlichsten Modernisierungstipps?

Nach reiflicher Überlegung werden wir bis zur Veröffentlichung des EnEV-Referentenentwurfs trotzdem keine neue E-Mail-Aktion anregen. Die erste Aktion war zumindest durch die Anzahl der Beteiligten ein Erfolg und sie ist nach unserem Wissen an den richtigen Stellen angekommen. Allerdings finden während einer Ressortabstimmung bis zum Referentenentwurf gewöhnlich noch Modifikationen statt. So wäre zu befürchten, das Instrument E-Mail-Aktion durch den Bezug auf zwischenzeitliche überholte Textpassagen abzunutzen. Je nach Ausgestaltung des Referentenentwurfs werden wir aber eine neue Aktion starten. Wer den ersten Aufruf noch unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen. GLR