Förderprogramme und ein Preis für CO2Emissionen sind die wesentlichen Elemente des Klimaschutzprogramms 2030. Während die erst 2021 startende CO2-Bepreisung und das Bundes-Klimaschutzgesetz vom Bundesrat gebilligt wurden, hat er für die steuerrechtlichen Maßnahmen des Klimapakets den Vermittlungsausschuss angerufen.
Den Ländern dürfte es dabei insbesondere um einen Lastenausgleich gehen. Damit die Vermittlung nicht wieder 414 Tage dauert, skizzieren wir in diesem Newsletter eine Lösung für eine einfache und aufkommensgerechte Verteilung der Steuerbonus-Lasten.
Ihre Britta Großmann, Energieberaterin und Chefredakteurin.