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Energieeffizienz-Expertenliste

Neues Regelheft und Übergangsregelung

Zum 1. Juni 2014 ist die Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste für die KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ verbindlich geworden. Zeitgleich trat das überarbeitete Regelheft für die Energieeffizienz-Expertenliste in Kraft. Zahlreiche Änderungen wie z. B. die Übergangsregelung für die Eintragung für die KfW-Programme werden dort dokumentiert. Das Regelheft ist unter https://www.energie-effizienz-experten.de/ herunterladbar. Gleichzeitig startet die erste Phase der Verlängerung für diejenigen Experten, die sich bereits vor zwei Jahren in der Liste eingetragen hatten (Relisting). Experten müssen unter anderem Praxisnachweise von Planungs- oder Beratungsleistungen erbringen. Dies wird zukünftig direkt aus der Bilanzierungs-Software möglich sein. Allerdings konnte die angepasste Schnittstelle so kurzfristig noch nicht von den Softwareherstellern implementiert werden. Die dena hat auf zahlreiche Rückmeldungen – insbesondere des DEN e.V. – reagiert und in Abstimmung mit den Fördermittelgebern die Frist für die Verlängerung des Eintrags über den 31. Mai 2014 hinaus um vier Monate verlängert. Das Einspielen der Praxisnachweise muss also bis 30. September 2014 erfolgen. Die dena wird in dieser Übergangsphase das Verfahren vereinfachen und in Kürze dafür eine optimierte Version zur Verfügung stellen. Die Antragsberechtigung für KfW-Förderprogramme bleibt während des laufenden Verlängerungsverfahrens erhalten. Der Zweijahres-Turnus zur Verlängerung des Listeneintrags – gerechnet ab Ersteintrag – bleibt erhalten. Die dena ...

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