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Berufsbild und Qualifikation des Energieberaters

Suche nach Anerkennung

Die Berufsbezeichnung des Energieberaters ist nicht geschützt. Ist der Kunde mit der Leistung unzufrieden oder ärgert sich der Berater über einen Wettbewerber, so hört man regelmäßig: „Jeder kann sich als Energieberater ausgeben.“ Eine Aussage, die für sich genommen zutreffend ist. Dennoch darf nicht „jeder“ rechtmäßig Energiebedarfsausweise für neue Nichtwohngebäude im Zusammenhang mit dem Bauantrag ausstellen oder entsprechende Fördermittel für eine energetische Sanierung – etwa eines denkmalgeschützten Hauses – beantragen und die dazu notwendigen Nachweise erbringen. Das Berufsbild, die Qualifikation und die Erwartung des Marktes bedürfen der Konkretisierung. Eine Ausbildung im klassischen Sinne – praktisch handwerklich und/oder theoretisch akademisch – zum Energieberater gibt es derzeit nicht. In der Praxis finden sich vor allem Ingenieure, Architekten, Handwerker, aber auch Sonderfachleute und Exoten wie Anlagentechniker, Bauphysiker und Juristen, die sich dem Beratungsgegenstand annehmen. Beratungsgegenstand? Im weiteren Sinne geht es um den wirtschaftlichen und umweltschonenden Umgang mit Ressourcen im Zusammenhang mit Planung, Errichtung, Betrieb und Revitalisierung beziehungsweise Rückbau von gebauter Umwelt. Im engeren Sinne geht es um den effizienten Einsatz von Energie bei der Bewirtschaftung von Gebäuden unterschiedlicher Nutzung und um eine Verbesserung der Energieeffizienz bei deren Betrieb. Die genannten Berufsbilder allein genügen den komplexen und fachübergreifenden Anforderungen im Regelfall nicht. Es bedarf Zusatzqualifikationen – meist in Form von ...

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