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BAFA

Neue Mini-KWK-Förderung ab April 2012

Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kWel veröffentlicht. Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert. Ab 1. April 2012 können dort Anträge eingereicht werden. Neue Mini-Blockheizkraftwerke bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kWel in Bestandsbauten können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. Beispielsweise erhalten für Ein- und Zwei­fami­lienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kW einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 1500 Euro. Bei größerer elektrischer Nennleistung wird der Leistungsanteil zwischen1 und 4 kW mit 300 Euro/kW, von 4 bis 10 kW mit 100 Euro/kW und von 10 bis 20 kW mit 50 Euro/kW bezuschusst. Eine Anlage mit 20 kW erhält danach einen Investitionszuschuss von 3500 Euro (wird ein vorhandener Wärmespeicher genutzt, der älter als 5 Jahre ist, verringert sich die Fördersumme um 10 %). Voraussetzung für eine Förderung ist das Erfüllen anspruchsvoller Effizienzanforderungen der Anlagen: Die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen (Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004) müssen deutlich übertroffen werden. Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kW mindestens 15 % und für Anlagen von 10 kW bis einschließlich 20 kW mindestens 20 % betragen. Außerdem ist ein Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85 % einzuhalten. Weitere Anforderungen sind u. a. das Vo ...

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