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Start der neuen Expertenliste verschiebt sich

Klärungsbedarf

Wer im Bundesförderprogramm „Vor-Ort-Beratung“ antragsberechtigt bleiben will, ohne erneut überprüft zu werden, müsste sich bis zum 15. Dezember in die neue Energieeffizienz-Expertenliste eintragen lassen. Das hatte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Sommer mitgeteilt. Weil noch Detailfragen offen sind, wurde dieses Datum nun vorerst verschoben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), BAFA und die KfW empfehlen die Listung, die ab November 2011 auf freiwilliger Basis möglich ist. Die neue Liste wird wie geplant am 15. Dezember veröffentlicht, jedoch bleibt die BAFA-Liste vorerst bestehen. Im nächsten Jahr soll das Verfahren zur Antragsberechtigung für das Vor-Ort-Beratungsprogramm dann neu geregelt werden. Für die Antragsberechtigung ist bis auf weiteres allein die Anerkennung durch das BAFA maßgebend. Experten, die sich ab dem 15. Dezember in die neue Energieeffizienz-Expertenliste aufnehmen lassen wollen und bisher nicht auf der BAFA-Liste waren, müssen daher zusätzlich wie bisher vom BAFA im dafür vorgesehenen Online-Verfahren als antragsberechtigt anerkannt werden. Die BAFA-Beraterliste wird ebenfalls zunächst fortgeführt. Das haben die verantwortlichen Ministerien, BMVBS und BMWi, beschlossen. Grund der Verzögerung ist, dass nicht mit allen Verbänden und Kammern, deren Mitglieder von der Umstellung der Listen betroffen sind, ein Konsens gefunden werden konnte. Eine verbindliche Einbindung der Expertenliste für die KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 war ohnehin erst für 2012 vorgeseh ...

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