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Wann rechnen sich besonders leistungsfähige ­Dämmstoffe?

Einsparfaktor Lambda

Seit Einführung der EnEV im Jahr 2002 stiegen die Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten bis zur Novellierung im Jahr 2009 – also binnen acht Jahren – um mehr als die Hälfte. Bei der Sanierung von Altbauten können Bauherren stattdessen auch einzelne Bau­teil­an­forderungen umsetzen, sofern in diesem Zusammenhang nicht mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche geändert, erweitert oder neu ausgebaut werden. Die Bauteilanforderungen sind in jedem Fall zu erfüllen, wenn mehr als zehn Prozent eines Bauteils (Dach, Fassade, Kellerdecke) im Zuge einer Sanierung angefasst werden. Die dafür geltenden U-Werte hat der Gesetzgeber in der EnEV 2009 gegenüber der ersten Ausgabe der EnEV um rund 30 Prozent verschärft. Und die Entwicklung bei den ener­giesparrechtlichen Vorschriften bleibt nicht stehen. Schon im Jahr 2020 sollen alle Neubauten den „Nearly Zero-Energy-Building“-Standard erfüllen. Mit den gestiegenen Anforderungen in der EnEV verbesserten sich auch die Dämmleistungen von Bauprodukten. Speziell bei den Dämmstoffen ist seit geraumer Zeit ein regelrechter Wettlauf um den höchst möglichen Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) zu beobachten (Abb. 1). Doch mit jeder Wärmeleitstufe, die ein Dämmstoff nach oben klettert, verteuern sich dessen Herstellkosten und damit natürlich der Preis für ein Quadratmeter Dämmstoff. Ein Bauherr, Investor beziehungsweise der von ihm beauftragte Planer muss sich fragen: In welchen Situationen ist die Verwendung eines besonders leistungsfähigen, dafür aber deutlich teureren Dämmstoffs unter ...

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