Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch
eu-Parlament

Neue Gebäuderichtlinie verabschiedet

Durch die Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden müssen alle Mitgliedstaaten ihre Bauvorschriften so anpassen, dass ab 2021 nur noch Niedrigstenergiegebäude errichtet werden. Im Sinne der EU-Gebäuderichtlinie weisen Niedrigstenergiegebäude eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz auf. Der fast bei Null liegende sollte zu einem wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird – gedeckt werden. Bestehende Gebäude müssen – soweit durchführbar – an die Vorgaben angepasst werden. Die Neubauanforderungen gelten für öffentliche Gebäude unter bestimmten Bedingungen schon ab 2019. Die Richtlinie tritt am 20. Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft – also irgendwann in diesem Sommer. Schon bis zum 30. Juni 2011 müssen die Mitgliedstaaten bei der EU-Kommission ein Verzeichnis der bestehenden und geplanten Maßnahmen vorlegen, mit denen sie eine Beschleunigung bei der Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und des Umbaus von Gebäuden zu Niedrigstenergiegebäuden erreichen wollen. Den Standpunkt des Rates zur EU-Gebäuderichtlinie finden Sie mit dem Webcode 982 auf https://www.geb-info.de/

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ GEB E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Archiv
+ Fokus GEB: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen