Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch
Verbraucherzentrale Bundesverband

Mustervertrag für Wärmepumpen

Hauseigentümer erhalten in jeder Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale eine Mustervereinbarung. Darin müssen die Unternehmer vor der Installation einer Wärmepumpe eine Mindest-Jahresarbeitszahl zusichern. In dieser Vereinbarung wird auch geregelt, wie die Jahresarbeitszahl geprüft wird. Wird die zugesicherte Effizienz nicht erreicht, muss sich der Anbieter an den zusätzlichen Stromkosten der Wärmepumpe beteiligen. Mit diesem Mustervertrag bleiben die Heizkosten kalkulierbar und Verbraucher werden vor Überraschungen geschützt. Die Anbieter sind zum rechnerischen Nachweis der Jahresarbeitszahlen für staatliche Förderungen verpflichtet. So wird eine Erdreich-Wärmepumpe mit bis zu 3000 Euro gefördert, wenn eine Jahresarbeitszahl von wenigstens 3,7 im Bestand oder 4,0 im Neubau rechnerisch ermittelt wird. Der Praxisnachweis wird aber für die Förderung nicht verlangt. Mit dem Mustervertrag wollen die Verbraucherzentralen diese Lücke schließen und die Anbieter in die Pflicht nehmen. Damit wird dem einzelnen Verbraucher bei der Auswahl eines Angebots geholfen und langfristig die Qualität im Markt für Wärmepumpenanlagen verbesstert. Darüber hinaus werden Wärmepumpeninteressenten mit einer detaillierten Checkliste bei der Entscheidung unterstützt.

https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ GEB E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Archiv
+ Fokus GEB: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen