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Neue Richtlinie für das Vor-Ort-Beratungsprogramm

Fortsetzung läuft

Das Sommerloch ist zu Ende - zumindest für die Förderung der Vor-Ort-Beratung durch das BAFA. Die neue Richtlinie ist in Kraft, die Fördertöpfe gefüllt, die Zuschüsse gesenkt, so dass man im BAFA davon ausgeht, dass das Förderprogramm bis Ende 2009 gesichert ist. Wir haben unsere Leser vorab im GEB-Infoletter am 7. September um ihre Meinung gebeten. Welche Anforderungen stellen Sie an eine erneuerte Richtlinie? , lautete die Frage. So zahlreich die Zuschriften waren, so unterschiedlich fielen auch die Meinungen aus. Von knapp 200 bis 600 Euro reichten die Erwartungen an die neuen Fördersätze. Die Unterschiede resultierten daraus, ob die Berater den Zuschuss als psychologisches Argument bei der Kundenakquise sehen oder eher die Deckung eines Großteils der eigenen Kosten erwarten. Einigkeit herrschte jedoch darüber, dass die zuwendungsfähigen Ausgaben künftig nicht mehr angegeben werden sollen. Bisher waren z. B. für Ein- und Zweifamilienhäuser 450 Euro als maximal zuschussfähige Beratungskosten genannt worden, was teilweise als Gebührenordnung missverstanden wurde. Mit der zuschusslosen Zeit in diesem Sommer sind die Berater unterschiedlich umgegangen. 30 neue Kunden stehen in den Startlöchern , schrieb uns ein Leser. Einige Energieberater haben Aufträge aufgeschoben, um die neue Richtlinie abzuwarten. Andere haben Beratungen mit frei verhandelten Honoraren durchgeführt, vor allem dann, wenn die Kunden zügig mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen wollten oder die Beratung als Basis für einen KfW-Kredit benötigten. Seit 22. September gilt die neue Richt­linie, und der Weg zu den Fördergel ...

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