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Aus der EnEV wird ein GEG

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) haben am 23.01.2017 den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kältebereitstellung in Gebäuden“ vorgelegt ( www. bit.ly/geg2017 ). Mit diesem Gesetz soll das Energieeinsparrecht für Gebäude strukturell neu konzipiert und vereinheitlicht werden. Es soll das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ersetzen und in einem neuen „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) zusammenführen. Anlass dieser Neuregelung ist zum einen die von der EU-Gebäuderichtlinie geforderte Festlegung des energetischen Standards eines Niedrigstenergiegebäudes im Neubau, die jedoch zunächst nur für die ab 2019 zu errichtenden Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand erfolgt. Der entsprechende Standard für private Neubauten soll in einer zweiten Stufe „rechtzeitig vor 2021“ festgelegt werden. Zum anderen sollen durch die Zusammenlegung von EnEV und EEWärmeG zu einem neuen, aufeinander abgestimmten Regelwerk die bisherigen Diskrepanzen der alten Regelungen behoben und somit Anwendung und Vollzug des Energieeinsparrechts erleichtert werden. Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) umfasst 114 Paragrafen und sechs Anlagen auf zusammen gut 90 Seiten. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden und nach derzeitiger Planung zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die wichtigsten Neuerungen sind im Fol ...

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