Ausgabe: 06-2010
Allgemeinstrom in Wohngebäuden
Viele unscheinbare Verschwender
Als „Allgemeinstrom“ wird der Strom bezeichnet, der in einem Mehrfamilienhaus zum Betrieb von Gemeinschaftsanlagen verwendet wird, wie z.B. zur Beleuchtung des Treppenhauses. Typisch ist zum einen, dass der Allgemeinstromverbrauch in der jährlichen Betriebskostenabrechnung auf die Mieter (bzw. Eigentümer) umgelegt wird. Zum anderen kann der einzelne Mieter den Verbrauch kaum über sein...
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