Ausgabe: 03-2010
Aufklärungspflichten des Energieberaters
Wo informiert werden muss
Zunächst etwas über die Aufklärungspflichten aller am Bau Beteiligten: Unternehmer haben nach § 4 Abs.3 VOB/B die Pflicht, Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung bezogen auf ihre Gewerke anzumelden. Architekten sind Sachwalter des Bauherrn. Sie müssen über alle Belange, die die Fertigstellung des Bauvorhabens aus Sicht des Bauherrn beeinflussen können, aufklären und den Bauherrn in...
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