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Ausgabe: 03-2010

Aufklärungspflichten des Energieberaters

Wo informiert werden muss

Abb. 1

Energieberater, die für einen Neu- oder Umbau eines Gebäudes Planungsleistungen erbringen, haben gegenüber ihren Auftraggebern besondere Aufklärungspflichten. Der Beitrag erklärt, welche Aufklärungsplichten des Energieberaters gegenüber seinem Auftraggeber bestehen.

Zunächst etwas über die Aufklärungspflichten aller am Bau Beteiligten: Unternehmer haben nach § 4 Abs.3 VOB/B die Pflicht, Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung bezogen auf ihre Gewerke anzumelden. Architekten sind Sachwalter des Bauherrn. Sie müssen über alle Belange, die die Fertigstellung des Bauvorhabens aus Sicht des Bauherrn beeinflussen können, aufklären und den Bauherrn in...



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