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Ausgabe: 02-2010

Novellierung der 1. BImSchV

Damit es weniger qualmt

Abb. 1

Etwa 21 Jahre hat der Kern der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) inzwischen auf dem Buckel. Nicht verwunderlich, dass vor allem die Emissionsgrenzwerte der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen nicht mehr dem aktuellen, technischen Stand entsprachen. Die wesentlichen Neuerungen der Novelle und die wichtigsten Hintergründe dazu, die auch der Energieberater kennen muss, fasst der folgende Beitrag zusammen.

Die 1. BImSchV erfasst sowohl die kleinen und mittleren Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe als auch für Öl- und Gas. Der Schwerpunkt bei der Novellierung der sogenannten Kleinfeuerungsanlagenverordnung lag jedoch eindeutig auf der Verschärfung der Vorschriften für Einzelraumfeuerungsanlagen. Hauptziel des Gesetzgebers war es, die Feinstaubemission zu reduzieren und nicht die energetische...



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