Ausgabe: 02-2010
Wirtschaftsministerium BW
Achtung Durchführungsverordnung!
Die Umsetzung der Energieeinsparverordnung in Baden-Württemberg wird in der novellierten EnEV-Durchführungsverordnung (EnEV-DVO) geregelt, die ab 1. Dezember 2009 zu beachten ist. In der Durchführungsverordnung werden insbesondere die für den Vollzug der EnEV zuständigen Behörden bestimmt und die Anzeige- und Nachweispflichten festgelegt. So sind beispielsweise die Unternehmererklärungen nach §...
Exklusiver Inhalt für Abonnenten
Der Zugriff auf diesen Artikel ist unseren Abonnenten vorbehalten. Als Abonnent melden Sie sich ganz einfach mit Ihrer Kundennummer und Ihrer Postleitzahl ein, um diesen und weitere Artikel zu lesen.
Sie sind kein Abonnent? Bei Abschluss eines Probeabonnements bekommen Sie sofortigen Zugriff auf unser gesamtes Online-Archiv.
Mehr Informationen zum Probeabonnement
Probeheft zu diesem Artikel bestellen

* Mehr Komfort: Wenn Sie die Checkbox "Autologin" aktivieren, müssen Sie sich nicht jedesmal neu im System anmelden. Hierzu wird von unserem System ein Cookie gesetzt, das ansonsten keinerlei persönlichen Daten enthält.
Mehr zum Thema Autologin und Cookies finden Sie
hier

