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Ausgabe: 01-2010

Umweltministerium Baden-Württemberg

Baden-Württemberg passt Wärme-Gesetz an

Zum 1. Januar wird in Baden-Württemberg das Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG) für bestehende Wohngebäude wirksam: Sobald nach diesem Termin der zentrale Wärmeerzeuger ausgetauscht wird, müssen mindestens zehn Prozent des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Da das Gesetz auf die EnEV 2007 Bezug nimmt, wird der Gesetzgeber eine weitere Anpassung vornehmen: Bei der ersatzweisen...



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